Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH

Anfrage an: Stadt Kassel

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals der documenta 15 bin ich entsetzt, dass innerhalb der Veranstaltung trotz des BDS-Beschlusses des Bundestags Anhänger des BDS auf der Veranstaltung tätig waren und womöglich noch sind.
Der BDS-Beschluss sieht ausdrücklich vor, an solche Personen kein öffentliches Geld fließen soll (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf)

Von Vorwürfen der BDS-Nähe war neben vielen Künstlern auch das Team der documenta gGmbH betroffen, unter anderem:

Lydia Antoniou (Venue Koordination)
Andrea Linnenkohl (General Koordinator)
Barbara Toopeekoff (Partnerships and Funding)

(Quelle: https://juedischerundschau.de/article.2022-07.documenta-chronik-eines-angekuendigten-skandals.html; https://bgakasselblog.wordpress.com/2022/05/12/hatten-sie-lieber-geschwiegen/; https://web.archive.org/web/20220701213345/https://www.againstapartheid.com/)

Ich möchte gerne wissen, wie derzeit und zukünftig sichergestellt wird, dass keine Anstellung von Personen erfolgt, die unter begründetem Verdacht stehen Antisemitismus oder die BDS-Bewegung zu unterstützen.

Angesichts dieser Situation fordere ich Sie zur Herausgabe von sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Gesellschaftern und der documenta gGmbH, zwischen Oberbürgermeister Geselle, Ministerin Dorn und der Geschäftsführung der documenta gGmbH, sowie aller internen Papiere und Protokolle mit Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der nicht-Einstellung von von Antisemitismus- oder BDS-Anhängern oder unter Antisemitismus- und BDS-Verdacht stehenden Personen auf.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals d…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH [#265077]
Datum
9. Dezember 2022 15:18
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals der documenta 15 bin ich entsetzt, dass innerhalb der Veranstaltung trotz des BDS-Beschlusses des Bundestags Anhänger des BDS auf der Veranstaltung tätig waren und womöglich noch sind. Der BDS-Beschluss sieht ausdrücklich vor, an solche Personen kein öffentliches Geld fließen soll (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf) Von Vorwürfen der BDS-Nähe war neben vielen Künstlern auch das Team der documenta gGmbH betroffen, unter anderem: Lydia Antoniou (Venue Koordination) Andrea Linnenkohl (General Koordinator) Barbara Toopeekoff (Partnerships and Funding) (Quelle: https://juedischerundschau.de/article.2022-07.documenta-chronik-eines-angekuendigten-skandals.html; https://bgakasselblog.wordpress.com/2022/05/12/hatten-sie-lieber-geschwiegen/; https://web.archive.org/web/20220701213345/https://www.againstapartheid.com/) Ich möchte gerne wissen, wie derzeit und zukünftig sichergestellt wird, dass keine Anstellung von Personen erfolgt, die unter begründetem Verdacht stehen Antisemitismus oder die BDS-Bewegung zu unterstützen. Angesichts dieser Situation fordere ich Sie zur Herausgabe von sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Gesellschaftern und der documenta gGmbH, zwischen Oberbürgermeister Geselle, Ministerin Dorn und der Geschäftsführung der documenta gGmbH, sowie aller internen Papiere und Protokolle mit Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der nicht-Einstellung von von Antisemitismus- oder BDS-Anhängern oder unter Antisemitismus- und BDS-Verdacht stehenden Personen auf. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Kassel
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass wir mit Schreiben vom…
Von
Stadt Kassel
Betreff
WG: Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH [#265077]
Datum
1. Februar 2023 14:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass wir mit Schreiben vom 5. Januar 2023 den Eingang Ihrer Anträge (#265089, # 265077, # 265084) bestätigt haben und die Antwortfrist gemäß § 87 Abs. 4 Hessisches Datenschutz- und Informationsgesetz (HDSIG) bis zum 3. Februar 2023 verlängern mussten (siehe Anlage). Das Schreiben konnte jedoch nicht zugestellt werden, da der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Zu Ihrem Informationsersuchen können wir Ihnen nun Folgendes mitteilen: Hierzu liegen keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen,