Maßnahmen Sicherheit Rosenmontagszug Bocholt 2024

Ich frage hiermit alle Sicherheitsmaßnahmen, auch in Verbindung mit der Polizei Bocholt bzw. Kreispolizei Borken für den Rosenmontagszug in Bocholt an.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Justus Frits Krechting
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Kommunalverwaltung Bocholt Details
Von
Justus Frits Krechting
Betreff
Maßnahmen Sicherheit Rosenmontagszug Bocholt 2024 [#299929]
Datum
12. Februar 2024 14:25
An
Kommunalverwaltung Bocholt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich frage hiermit alle Sicherheitsmaßnahmen, auch in Verbindung mit der Polizei Bocholt bzw. Kreispolizei Borken für den Rosenmontagszug in Bocholt an. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justus Frits Krechting Anfragenr: 299929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299929/ Postanschrift Justus Frits Krechting << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justus Frits Krechting
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Ihre Anfrage vom 5.12.2023 Anfrage wird bearbeitet.
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 5.12.2023
Datum
19. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Anfrage wird bearbeitet.

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Kommunalverwaltung Bocholt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihre Anfrage wird abgelehnt. Siehe §6 Z…
Von
Kommunalverwaltung Bocholt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
1. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage wird abgelehnt. Siehe §6 Ziffer a) IFG -> Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, die Staatsanwaltschaft oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtige würde.