Sehr
<< Antragsteller:in >>
die Stadt führt umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas durch, eine Auflistung sämtlicher Maßnahmen würde diesen Rahmen sowie auch den Umfang einer Auskunft nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sprengen.
Einen Großteil der durchgeführte Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit aus diesem Bereich können Sie unserer Webseite entnehmen (
https://www.moosburg.de/massnahmen-und-projekte) oder auch der örtlichen Presse (sh. z. B. Moosburger Zeitung vom 09.02.2023 zur Klimakonferenz für Jung und Alt).
Vor allem auf der Homepage sind viele Projekte ausführlich beschrieben, wie z. B. Beratungsmöglichkeiten, Wärmebild-Kampagne, Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten, Energiekarawane .... und vieles mehr.
Insgesamt liefert die die Homepage der Stadt Moosburg umfangreiche Auskünfte über Umwelt- und Klimaschutz. Allgemeine Informationen zum Thema Klimaschutz sind über folgenden Link abzurufen:
https://www.moosburg.de/klimaschutz
Dort erhalten Sie Auskünfte über Klimaschutzmanagerin und Klimaschutzreferenten, über Aktuelles und Termine, über die diversen Förderprogramme der Stadt Moosburg zum Klimaschutz und das Mobilitätsportal.
Gerne können Sie sich auch für den Newsletter
<<E-Mail-Adresse>> anmelden, um über die Neuigkeiten zum Klimaschutz in Moosburg immer auf dem Laufenden zu sein.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, müssten Sie Ihren Antrag noch konkretisieren.
Ein formeller Antrag auf Umweltinformationen muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird (vgl. Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Umweltinformationsgesetz). In dieser Hinsicht ist Ihr Antrag zu allgemein formuliert und zu unbestimmt. Sollten Sie deshalb weitergehende Informationen wünschen, die über das Format unserer Webseite hinausgehen, müssten Sie Ihren Antrag ausreichend präzisieren, damit wir entsprechende Auskünfte erteilen können (z. B. über spezielle Gutachten oder spezielle Förderungen, usw.) oder um feststellen zu können, ob ggf. andere Zuständigkeiten vorliegen (z. B. Untere Naturschutzbehörde beim LRA Freising, oder weitere Stellen im LRA).
Mit freundlichen Grüßen