Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg

Anfrage an: Stadt Neubrandenburg

- bereits umgesetzte und geplante Energiesparmaßnahmen in Ihren eigenen Liegenschaften
- bereits umgesetzte und geplante Energiesparmaßnahmen im Stadtgebiet

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg [#262818]
Datum
9. November 2022 07:19
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- bereits umgesetzte und geplante Energiesparmaßnahmen in Ihren eigenen Liegenschaften - bereits umgesetzte und geplante Energiesparmaßnahmen im Stadtgebiet
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262818/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg [#262818]
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg [#262818]
Datum
9. November 2022 07:19
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,2 KB
Stadt Neubrandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> Grundsätzlich setzt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg bei der Energieein…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
AW: Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg [#262818]
Datum
18. November 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Grundsätzlich setzt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg bei der Energieeinsparung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sowie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) um. Dazu wurde ein konkreter Maßnahmenplan für unsere Immobilien und die einzelnen Portfolios ausgearbeitet, wobei auch die technische Realisierbarkeit betrachtet wurde. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen nachfolgende Punkte die bereits umgesetzt wurden oder sich noch in der Umsetzung befinden. Allgemein: • Abschaltung dezentraler Warmwasserbereiter für Handwaschbecken, insofern keine anderweitigen Bestimmungen, zum Beispiel Vorgaben der Hygiene oder Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, dagegensprechen. • Reduzierung bzw. Einschränkung (Dauer und Helligkeit, Abschaltung) der repräsentativen Außenbeleuchtung bei öffentlichen Gebäuden und Denkmälern, sofern sie nicht zur Objektsicherung/-heit erforderlich sind. • Anpassung der Heizkurven sowie Heizzeiten für den Komfort und abgesenkten Heizbetrieb in den städtischen Gebäuden und Gebäudekomplexen. Verwaltung: • Nach § 6 EnSikuMaV wird die Temperaturhöchstgrenze in den Büros der städtischen Gebäude vorübergehend auf 19°C festgelegt. • Für Räume, in denen sich Menschen nicht permanent aufhalten, wie Verkehrsflächen, Technik-, und Lageräume besteht gemäß § 5 EnSikuMaV ein Beheizungsverbot (Einstellung am Thermostat auf Stufe * bis max. 1). Um einen selbstkritischen und eigenverantwortlichen Umgang bei der Beheizung und der Beleuchtung von Räumlichkeiten wurde dringend gebeten. Die betroffenen Nutzer und Mieter wurden dazu entsprechend informiert und sensibilisiert. Neben der Abschaltung von repräsentativen Außenbeleuchtung, wie es z. B. bereits an den Stadttoren und dem Fangelturm umgesetzt wurde, gibt es ein Einsparpotential durch die Anpassung von Heizkurven und Heizzeiten. Die Anpassungen an den Heizungsanlagen werden dabei größtenteils über die Gebäudeleittechnik realisiert, die eine zentrale Regelung und auch Überwachung der Temperaturen ermöglicht. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass geforderte Mindesttemperaturen nicht unterschritten werden. Ein Fokus liegt dabei auf Schulen und Sporthallen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antra…
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zum Einsparen von Energie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg [#262818]
Datum
18. November 2022 13:54
An
Stadt Neubrandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262818/