Maßnahmen zur Klima anpassung

Welche Maßnahmen sind in der Stadt Lauf in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel geplant. Insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung und Sicherung, und den Bereichen Hitzeschutz sowie Dürre Management und durch den Klimawandel begünstigte Katastrophen wie Waldbrände und Hochwasser.
Des weiteren interessieren mich Stadtplanerische Entscheidungen die insbesondere mit Gedanken an den Klimawandel getroffen wurden oder noch geplant sind.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahmen sind in der Stadt…
An Stadt Lauf an der Pegnitz - Landkreis Nürnberger Land- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zur Klima anpassung [#306750]
Datum
19. April 2024 10:29
An
Stadt Lauf an der Pegnitz - Landkreis Nürnberger Land-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen sind in der Stadt Lauf in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel geplant. Insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung und Sicherung, und den Bereichen Hitzeschutz sowie Dürre Management und durch den Klimawandel begünstigte Katastrophen wie Waldbrände und Hochwasser. Des weiteren interessieren mich Stadtplanerische Entscheidungen die insbesondere mit Gedanken an den Klimawandel getroffen wurden oder noch geplant sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306750/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Lauf an der Pegnitz - Landkreis Nürnberger Land-
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den zuständigen Fachbereic…
Von
Stadt Lauf an der Pegnitz - Landkreis Nürnberger Land-
Betreff
Automatic reply: Maßnahmen zur Klima anpassung [#306750]
Datum
19. April 2024 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten in Kürze eine Rückmeldung. Bis dahin danken wir Ihnen für Ihre Geduld. Weitere Informationen rund um die Stadtverwaltung Lauf a.d. Pegnitz finden Sie auf unserer Webseite lauf.de <https://lauf.de/> Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Lauf an der Pegnitz - Landkreis Nürnberger Land-
Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags vom 19.04.2024 möchten wir Sie darüber in…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags vom 19.04.2024 möchten wir Sie darüber informieren, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz nicht über alle Umweltinformationen verfügt, zu denen Sie Zugang beantragen. Die in Bezug auf den Klimawandel beschlossenen (politischen) Konzepte und Maßnahmen stehen im Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung zur Verfügung. Mit einer entsprechenden Stichwortsuche können die öffentlich zugänglichen Informationen dort abgerufen werden (Art. 10 BayUIG). Ebenso sind Informationen auf der Homepage der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt, die ebenfalls über eine Stichwortsuche abrufbar sind. Sie erreichen diese Informationen unter folgenden Links: Ratsinformationssystem: SessionNet | Bürgerinfoportal (digitalfabrix.de)<https://buergerinfo-lauf.digitalfabrix.de/info.asp> Homepage der Stadtverwaltung: www.lauf.de<http://www.lauf.de> Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle noch auf das Landratsamt Nürnberger Land hinweisen. Dieses verfügt (als ebenso informationspflichtige Stelle) ebenfalls über Umweltinformationen, die für Sie interessant bzw. relevant sein könnten. Für diese Auskunft einfacher Art werden keine Verwaltungskosten erhoben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen