Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention
alle Informationen über Maßnahmen, insbesondere Handlungsrichtlinien, Verwaltungsrichtlinien, Informationen zu Schulungen, Fortbildungen, und Kooperationen, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention bei Zivil- und Strafverfahren und Polizeibehörden sicherstellen sollen.
Damit meine ich insbesondere aber nicht nur Informationen,
- über Maßnahmen, die Art. 54 Istanbul-Konvention umsetzen, also die sicherstellen sollen, dass in Zivil- oder Strafverfahren Beweismittel betreffend das sexuelle Vorleben und Verhalten des Opfers nur dann zugelassen werden, wenn sie sachdienlich und notwendig sind sowie alle Informationen betreffend die Bewertung dessen, was „sachdienlich und notwendig“ ist sowie
- über Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass § 68a der Strafprozessordnung im Einklang mit der Istanbul-Konvention angewendet wird sowie
- über Maßnahmen, die Art. 15 Istanbul-Konvention umsetzen, also die systematische Erstausbildung und Fortbildung von Richter*innen und Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden sicherstellen sollen, sowie
- über Maßnahmen, die Art. 31 der Istanbul-Konvention umsetzen, also die sicherstellen sollen, dass bei Entscheidungen über das Sorge- und Besuchsrecht die Sicherheit von weiblichen Opfern häuslicher Gewalt und ihrer Kinder berücksichtigt wird, sowie
- über Maßnahmen, die Art. 55 Abs. 2 der Istanbul-Konvention umsetzen, also die sicherstellen, dass staatliche und nichtstaatliche Organisationen, insbesondere Beratungsstellen für häusliche Gewalt die Opfer auf deren Antrag hin während der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens begleiten können, sowie
- über Maßnahmen, die im Einklang mit der Istanbul-Konvention psychosoziale Betreuung von Opfern und Prozessbegleitung sowie gerichtliche und polizeiliche Schutzmaßnahmen von Opfern und Zeugen sicherstellen sollen sowie
- über jegliche Maßnahmen oder Fortbildungen für Richter*innen und Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, die die Verhinderung von sekundärer Viktimisierung und Re-Traumatisierung von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt betreffen.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Mai 2023
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13. Juni 2023
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Kosten dieser Information:127,50 Euro
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- Betreff
- Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 9. Mai 2023 14:59
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention
- Datum
- 17. Mai 2023 15:32
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 23. Mai 2023 17:47
- An
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 24. Mai 2023 06:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 25. Mai 2023 17:37
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 1. Juni 2023 09:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 27. Juni 2023 20:30
- An
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 27. Juni 2023 20:30
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- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 27. Juli 2023 11:55
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 22. August 2023 11:35
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 23. August 2023 07:21
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- Betreff
- AW: Maßnahmen zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention [#278440]
- Datum
- 13. Oktober 2023 08:32
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 13. Oktober 2023 08:32
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- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
- Datum
- 27. Oktober 2023 16:41
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (Informationsfreiheitsgesetz NRW - IFG NRW)
- Datum
- 7. Februar 2024 09:55
- Status
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