Maßnahmen zur Verhinderung von BDS-Nähe bei neuem künstlerischen Leiter der documenta
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals der documenta 15 bin ich besorgt, dass der nächste künstlerische Leiter der documenta wieder in Verbindung mit Antisemitismus gebracht werden kann. In der Presse war zu lesen, dass es ein Verfahren zur Berufung der Findungskommission geben soll.
(https://www.hna.de/kultur/documenta/documenta-16-findungskommission-fuer-kuenstlerische-leitung-wird-berufen-91919161.html)
Ich möchte gerne wissen, wie in diesem Verfahren und zukünftig sichergestellt wird, dass keine Auswahl eines künstlerischen Leiters erfolgt, der unter begründetem Verdacht steht, Antisemitismus oder die BDS-Bewegung zu unterstützen.
Angesichts dieser Situation fordere ich Sie zur Herausgabe von sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Gesellschaftern und der documenta gGmbH, zwischen Oberbürgermeister Geselle, Ministerin Dorn und der Geschäftsführung der documenta gGmbH, sowie aller internen Papiere und Protokolle mit Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der nicht-Auswahl von Antisemitismus- oder BDS-Anhängern oder unter Antisemitismus- und BDS-Verdacht stehenden Personen als künstlerische Leiter auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum9. Dezember 2022
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11. Januar 2023
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