Maßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz

Anfrage an: Landkreis Oldenburg

Eine Liste geplanter und umgesetzter Maßnahmen im Bereich Hochwasser- und Katastrophenschutz.

Zum Beispiel:
- Neue Pegelmessstellen
- Hochwasserfrühwarnsysteme
- Rückhaltebecken
- Neue Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr
- Evakuierungspläne
- Alarm- und Einsatzpläne
- Deiche

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserlage und den damit verbunden Herausforderungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste geplanter und umgesetzter Ma…
An Landkreis Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz [#295956]
Datum
1. Januar 2024 16:52
An
Landkreis Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste geplanter und umgesetzter Maßnahmen im Bereich Hochwasser- und Katastrophenschutz. Zum Beispiel: - Neue Pegelmessstellen - Hochwasserfrühwarnsysteme - Rückhaltebecken - Neue Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr - Evakuierungspläne - Alarm- und Einsatzpläne - Deiche Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserlage und den damit verbunden Herausforderungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Oldenburg
Sehr << Antragsteller:in >> es erfolgt nachstehend die Beantwortung ihrer Anfrage vom 01. Januar 202…
Von
Landkreis Oldenburg
Betreff
Ihre Anfrage #295956 // Maßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz // Auskunftsersuchen (NUIG / VIG)
Datum
29. Januar 2024 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
eckefarbig-099e77b3-443a-45f2-a3da-0061079da1dd.jpg
36,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> es erfolgt nachstehend die Beantwortung ihrer Anfrage vom 01. Januar 2024 (Anfragenr.: 295956) und dem Auskunftsersuchen zur Maßnahmenlisten des Hochwasser- und Katastrophenschutz. Eine umfängliche Beantwortung der Fragestellung bzw. der Maßnahmenliste ist aufgrund der kommunalen Zuständigkeitsregelungen in Gänze nicht möglich. Der LK Oldenburg bedient sich z.B. bei der Frage nach Pegelmessstellen oder Hochwasserfrühwarnsystemen den in Niedersachsen durch das NLWKN bereitgestellten Daten und Auskünften. Informationen über sich entwickelnde Hochwasserlagen/-szenarien werden automatisiert zur Verfügung gestellt. Planungen zur Rückhaltbecken sind Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, sodass hierzu keine Auskunft gemacht werden kann. Auch unterhält der LK Oldenburg keine eigenen Deichabschnitte. Die Ausstattung von Feuerwehren obliegt ebenso größtenteils den kreisangehörigen Gefahrenabwehrbehörden, zur Aufgabenerledigung ergänzende und notwendige Ausrüstungen im Zuständigkeitsbereich des LK Oldenburg werden gem. intern abgestimmten Verfahrensweise bewertet und bei Bedarf beschafft. Evakuierungs- sowie Alarm- und Einsatzpläne liegen für anlassbezogene Szenarien vor, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Diese Form der Pläne im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie der Gefahrenabwehr sind allerding nur - und dies liegt in den Natur der Sache - für die interne Verwendung bestimmt. Abschließend betrachten wir mit dieser Antwortmail das Auskunftsersuchen als erledigt. Von einer Kostenerhebung für die Bearbeitung des Auskunftsersuchens wird aus Billigkeitsgründen absehen. Mit freundlichen Grüßen