Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Homepage des Innenministeriums wird ein Maßnahmenpaket für die Polizei und die Innenverwaltung grob skizziert (Artikel vom 18.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/massnahmenpaket-fuer-die-polizei-und-innenverwaltung).
Bitte senden Sie mir die amtlichen Informationen zu folgenden Punkten zu:
A) alle verfügbaren Informationen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (Gründe hierfür, sowie Informationen zu beteiligten Stellen, zeitlichem Ablauf, internen Anweisungen und allgemein zur auch internen Kommunikation hierzu)
- jeweils für die Maßnahmen:
1) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2)
2) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4)
3) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5)
B) alle verwendeten Quellen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (z. B. Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung anderer Stellen), die für die Entwicklung herangezogen wurden (sofern diese frei und öffentlich verfügbar sind ist die Angabe der Quelle ausreichend)
- jeweils für die Maßnahmen:
4) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2)
5) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4)
6) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5)
C)
Der SWR berichtet, dass sich der Personalrat im Innenministerium BW von der Vorgehensweise der Hausspitze übergangen fühlt (vgl. SWR Aktuell vom 21.07.2023 unter https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/strobl-polizei-umbau-polizeiaffaere-reformen-innenministerium-100.html).
7) Welche interne Kommunikation fand zur Beteilung des Personalrats und zur nicht als rechtzeitig empfundenen Information statt?
8) Wann wurde der Personalrat erstmal über die Pläne informiert (auch nicht formal)?
9) Warum erfolgte eine Beteiligung nicht früher?
D) weitere Informationen zu:
10) "Stabstelle moderne Führungs- und Wertekultur" (m Artikel Nr. 1):
Konzeption (weitgefasst, oder auch Dienstanweisungen, Geschäftsverteilungsplan, Verwaltungsvorschrift usw.) der Stabstelle für moderne Führungs- und Wertekultur,
11) Liste der im Artikel genannten "über 100 Einzelmaßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz und Weiterentwicklung der Führungs- und Wertekultur" (ich gehen davon aus, dass eine Liste bereits besteht und nicht erst zusammengestellt werden muss)
12) vergleichende Darstellung, aus der hervorgeht, wie "Meldewege und -verpflichtungen überprüft und angepasst" wurden
13) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5) - die entsprechende (bereits in Kraft getretene) Dienstvereinbarung für das Innenministerium
14) Warum wurde der Artikel zum Maßnahmenpaket am 18.07.2023 veröffentlicht (welche interne Kommunikation, Anweisungen, Einbeziehung anderer Stellen gab es)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG BW).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie die Kostenhöhe für den jeweiligen Punkt zu begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar sind.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG BW bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des Innenministeriums).
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum23. Juli 2023
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26. August 2023
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Kosten dieser Information:300,00 Euro
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