Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Homepage des Innenministeriums wird ein Maßnahmenpaket für die Polizei und die Innenverwaltung grob skizziert (Artikel vom 18.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/massnahmenpaket-fuer-die-polizei-und-innenverwaltung).

Bitte senden Sie mir die amtlichen Informationen zu folgenden Punkten zu:

A) alle verfügbaren Informationen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (Gründe hierfür, sowie Informationen zu beteiligten Stellen, zeitlichem Ablauf, internen Anweisungen und allgemein zur auch internen Kommunikation hierzu)
- jeweils für die Maßnahmen:
1) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2)
2) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4)
3) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5)

B) alle verwendeten Quellen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (z. B. Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung anderer Stellen), die für die Entwicklung herangezogen wurden (sofern diese frei und öffentlich verfügbar sind ist die Angabe der Quelle ausreichend)
- jeweils für die Maßnahmen:
4) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2)
5) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4)
6) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5)

C)
Der SWR berichtet, dass sich der Personalrat im Innenministerium BW von der Vorgehensweise der Hausspitze übergangen fühlt (vgl. SWR Aktuell vom 21.07.2023 unter https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/strobl-polizei-umbau-polizeiaffaere-reformen-innenministerium-100.html).
7) Welche interne Kommunikation fand zur Beteilung des Personalrats und zur nicht als rechtzeitig empfundenen Information statt?
8) Wann wurde der Personalrat erstmal über die Pläne informiert (auch nicht formal)?
9) Warum erfolgte eine Beteiligung nicht früher?

D) weitere Informationen zu:
10) "Stabstelle moderne Führungs- und Wertekultur" (m Artikel Nr. 1):
Konzeption (weitgefasst, oder auch Dienstanweisungen, Geschäftsverteilungsplan, Verwaltungsvorschrift usw.) der Stabstelle für moderne Führungs- und Wertekultur,
11) Liste der im Artikel genannten "über 100 Einzelmaßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz und Weiterentwicklung der Führungs- und Wertekultur" (ich gehen davon aus, dass eine Liste bereits besteht und nicht erst zusammengestellt werden muss)
12) vergleichende Darstellung, aus der hervorgeht, wie "Meldewege und -verpflichtungen überprüft und angepasst" wurden
13) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5) - die entsprechende (bereits in Kraft getretene) Dienstvereinbarung für das Innenministerium
14) Warum wurde der Artikel zum Maßnahmenpaket am 18.07.2023 veröffentlicht (welche interne Kommunikation, Anweisungen, Einbeziehung anderer Stellen gab es)?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG BW).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie die Kostenhöhe für den jeweiligen Punkt zu begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar sind.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG BW bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des Innenministeriums).

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage des Innenministeriums wird ein Maßnahmenpa…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung [#284497]
Datum
23. Juli 2023 23:18
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage des Innenministeriums wird ein Maßnahmenpaket für die Polizei und die Innenverwaltung grob skizziert (Artikel vom 18.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/massnahmenpaket-fuer-die-polizei-und-innenverwaltung). Bitte senden Sie mir die amtlichen Informationen zu folgenden Punkten zu: A) alle verfügbaren Informationen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (Gründe hierfür, sowie Informationen zu beteiligten Stellen, zeitlichem Ablauf, internen Anweisungen und allgemein zur auch internen Kommunikation hierzu) - jeweils für die Maßnahmen: 1) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2) 2) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4) 3) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5) B) alle verwendeten Quellen zur Entstehung und Entwicklung des Maßnahmenpakets (z. B. Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung anderer Stellen), die für die Entwicklung herangezogen wurden (sofern diese frei und öffentlich verfügbar sind ist die Angabe der Quelle ausreichend) - jeweils für die Maßnahmen: 4) "Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums" (im Artikel Nr. 2) 5) "Vertrauensanwältin" (im Artikel Nr. 4) 6) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5) C) Der SWR berichtet, dass sich der Personalrat im Innenministerium BW von der Vorgehensweise der Hausspitze übergangen fühlt (vgl. SWR Aktuell vom 21.07.2023 unter https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/strobl-polizei-umbau-polizeiaffaere-reformen-innenministerium-100.html). 7) Welche interne Kommunikation fand zur Beteilung des Personalrats und zur nicht als rechtzeitig empfundenen Information statt? 8) Wann wurde der Personalrat erstmal über die Pläne informiert (auch nicht formal)? 9) Warum erfolgte eine Beteiligung nicht früher? D) weitere Informationen zu: 10) "Stabstelle moderne Führungs- und Wertekultur" (m Artikel Nr. 1): Konzeption (weitgefasst, oder auch Dienstanweisungen, Geschäftsverteilungsplan, Verwaltungsvorschrift usw.) der Stabstelle für moderne Führungs- und Wertekultur, 11) Liste der im Artikel genannten "über 100 Einzelmaßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz und Weiterentwicklung der Führungs- und Wertekultur" (ich gehen davon aus, dass eine Liste bereits besteht und nicht erst zusammengestellt werden muss) 12) vergleichende Darstellung, aus der hervorgeht, wie "Meldewege und -verpflichtungen überprüft und angepasst" wurden 13) "Dienstvereinbarung für die ganze Polizei" (im Artikel Nr. 5) - die entsprechende (bereits in Kraft getretene) Dienstvereinbarung für das Innenministerium 14) Warum wurde der Artikel zum Maßnahmenpaket am 18.07.2023 veröffentlicht (welche interne Kommunikation, Anweisungen, Einbeziehung anderer Stellen gab es)? Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG BW). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie die Kostenhöhe für den jeweiligen Punkt zu begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG BW bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des Innenministeriums). Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284497/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/63 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 23. Juli 2023 haben …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung [#284497]
Datum
25. Juli 2023 11:53
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/63 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 23. Juli 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 2 LIFG mit, dass zur Beantwortu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung [#284497]
Datum
3. August 2023 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 2 LIFG mit, dass zur Beantwortung Ihres Antrags "Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung“ [#284497] vor dem Hintergrund des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands beabsichtigt ist, Ihnen gemäß § 10 Abs. 1 und 2 LIFG i. V. m. § 1 GebVO IM [Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Innenministeriums (Gebührenverordnung Innenministerium)] und Ziffer 20.3.2 GebVerzIM [Gebührenverzeichnis Innenministerium] Kosten für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von voraussichtlich 300 Euro in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus teilen wir Ihnen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG mit, dass aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Antrags zur Beantwortung voraussichtlich eine Fristverlängerung in Anspruch genommen werden muss. Zu den Gründen: Ihre Einschätzung, wonach es sich bei Ihrem Antrag um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand handle, teilen wir nicht. Der zur Beantwortung Ihres Antrags notwendige Verwaltungsaufwand erfordert u. a. die Einbeziehung des Leitungsstabes, des Büros für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, der Abteilung 1 (Personal, Finanzen, Organisation, Dienstrecht) sowie mehrerer Referate und Sachbereiche der Abteilung 3 (Landespolizeipräsidium) des Innenministeriums. Es handelt sich bei Ihrem Antrag daher keineswegs um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand. Es ist davon auszugehen, dass sich bei jeder eingebundenen Organisationseinheiten mindestens jeweils ein Sachbearbeiter im gehobenen Dienst sowie jeweils ein Referent im höheren Dienst mit dem umfangreichen und komplexen Antrag befassen muss. Der zur Beantwortung Ihres Antrags notwendige Verwaltungsaufwand erfordert wegen der damit verbundenen Abstimmungsbedarfe innerhalb des Innenministeriums daher zudem einen voraussichtlich längeren Bearbeitungszeitraum als einen Monat. Die genannten Kosten fallen voraussichtlich auch dann an, wenn das Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags ergibt, dass kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Bereits jetzt ist absehbar und wahrscheinlich, dass zu mehreren Punkten Ihres Antrags voraussichtlich Ablehnungsgründe nach dem LiFG einschlägig sein dürften, so dass es zumindest zu einer Teilablehnung kommen dürfte. Bitte teilen Sie uns vor dem Hintergrund der dargestellten Aufwände und voraussichtlichen Kosten innerhalb eines Monats mit, ob Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags wünschen. Wird nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung die Weiterverfolgung des Antrags gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen. Zwischen Absendung dieser Information und dem Zugang der Erklärung der antragstellenden Person über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 03.08.2023. Bitte teilen Sie mir mit, bei welchen Pu…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung [#284497]
Datum
18. August 2023 13:57
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 03.08.2023. Bitte teilen Sie mir mit, bei welchen Punkten meiner Anfrage ein solch erheblicher Arbeitsaufwand erforderlich ist, dass Gebühren entstehen. Evtl. ist so eine Anpassung meiner Anfrage möglich. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284497/
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wie in unserer E-Mail vom 3. August 2023 dargelegt, erfordert die Beantwo…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung [#284497]
Datum
30. August 2023 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie in unserer E-Mail vom 3. August 2023 dargelegt, erfordert die Beantwortung Ihrer Anfrage umfangreiche Abstimmungen innerhalb des Innenministeriums, die sich jeweils aus der Komplexität sowie Kombination der Fragestellungen mit unterschiedlichen Themenfeldern ergeben. Die Benennung einzelner Punkte, welche einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern, ist daher nicht möglich. Der zur Beantwortung erforderliche Verwaltungsaufwand beläuft sich auf eine voraussichtlich zweistellige Stundenanzahl bzw. mehrere Arbeitstage, was sich wie bereits mitgeteilt in der Kostenhöhe von voraussichtlich 300 Euro widerspiegelt. Auch die Streichung ggf. einzelner Fragen hätte hierauf keinen maßgeblichen Einfluss. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Antrags muss zur Beantwortung voraussichtlich vielmehr eine Fristverlängerung in Anspruch genommen werden. In unserer E-Mail vom 3. August 2023 haben wir Sie gebeten, uns vor dem Hintergrund der dargestellten Aufwände und voraussichtlichen Kosten innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags wünschen. Sie wurden ferner darauf hingewiesen, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung die Weiterverfolgung des Antrags gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt wird (vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG). Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIF…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung“ [#284497]
Datum
24. September 2023 13:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284497/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil angegeben wird, dass die Kosten der Anfrage nicht aufsplittbar wären. Ich denke, die Behörde handelt hier nicht transparent bzw. nicht im Sinne der Informationsfreiheit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284497.pdf Anfragenr: 284497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284497/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Inform…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung“ [#284497]
Datum
24. September 2023 13:20
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) kann nicht in der gesetzten Frist mitgeteilt werden, ob der Antrag weiterverfolgt wird, was ausdrücklich vorbehalten wird. Daher wird um Fristverlängerung mindestens bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung durch den LfDI gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/284497/upload/d51242f0b7bcbf22455b3fa9ebec08ae79be0ac1/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Unser Aktenzeichen LfDIAbt6-0221.4-1/86 Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sac…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Unser Aktenzeichen LfDIAbt6-0221.4-1/86
Datum
2. Januar 2024 14:26
Status
geschwärzt
762,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen