Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung für MV
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
ich nehme Bezug auf die Pressemitteilung des IM´s vom 10.01.2023 bzgl. der abgeänderten ALVO M-V und der damit zusammenhängenden Einführung eines Masterstudienganges zum Aufstieg vom ehem. gD in den ehem. hD.
Ich schreibe im April meine Bachelorarbeit [geschwärzt] unter anderem über die Qualifzierungsmöglichkeiten für die LG 2, 2 EA.
Folgende Fragen:
1. Gibt es festgelegte Kriterien seitens des IM (oder anderer Ministerien/Behörden) die der FHöVPR mitgeteilt wurden bzgl. der Zulassung zum Auswahlverfahren für die Qualifizierung für die LG 2, 2 EA. ?
2. Führt die FHöVPR überhaupt die Auswahlverfahren durch oder macht das IM das? Wie war das Verfahren hierzu bisher?
3. In der PM ist davon die Rede, dass der Studiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule im norddeutschen Raum durchgeführt werden soll. Gibt es hierzu bereits eine neue Erkenntnis, welche über die PM hinausgeht? Heißt dass, dass es ein Verbundstudiengang ähnlich dem Master der Polizei werden soll (Nordverbund)?
4. In der PM ist von ,,Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" die Rede. Was kann man darunter verstehen? Wie erfolgt das Studium rechtlich gesehen? Werden die Beamt*innen abgeordnet/versetzt? Wenn nicht, wie ist diese Vereinbarkeit gesichert? Erfolgt das Studium abschnittsweise oder an einem Stück?
Ich bin bzgl. dieser Vereinbarkeit mit Beruf und Familie nur verwundert, weil in der PM explizit die Freistellung für den ,,neuen" Bachelorstudiengang erwähnt wird und zum Masterstudiengang hierzu keine Aussage getroffen wird.
5. Wie ist der allgemeine Verfahrensablauf (derzeit und zukünftig), wenn ein/e Beamter/Beamtin beabsichtigt, ein Aufstieg vom ehem. gehobenen in den ehem. höheren Dienst vollziehen zu wollen? Wendet er sich an sein Ministerium/Dienststelle etc.? Welche Stellen werden beteiligt etc.? Welche Rolle übernimmt die FHöVPR in einem Aufstiegsverfahren derzeit?
6. Stimmt es, dass derzeit etwaige Entsendungen für den Aufstieg an der HS für öV in Brühl durchgeführt werden? Wenn nein, wie ist das Verfahren derzeit?
7. Ich habe hierzu eine VV vom 10. Mai 2011. (Durchführung von Auswahlverfahren und Qualifizierungsfortbildungen i.S.d. § 35 ALVO M-V) Gibt es derzeit eine aktuellere VV bzgl. der Thematik? Ich habe selbst keine aktuellere VV finden können.
8. Wie viele Plätze soll dieser Masterstudiengang haben? Wird er jährlich durchgeführt?
9. Gibt es einen Verteilerschlüssel, wer wie viele Leute entsenden darf oder wird ein Auswahlverfahren für jedermann ermöglicht?
Sofern Sie möglicherweise weitere Unterlagen bzgl. der Einführung dieses Studienganges haben (mögliche Bedarfsanalysen, Umfragen, Statistiken etc.), die Sie mir schicken wollen/können, wäre ich darüber sehr erfreut, da Sie mir damit bei der Erstellung meiner Bachelorarbeit zusätzlich enorm helfen würden.
Selbstverständlich würde ich diese Unterlagen auch ausschließlich für die Anfertigung der Bachelorarbeit verwenden.
Gerne können Sie meine Anfrage auch, wenn nicht postalisch, [geschwärzt] beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mithin verweise ich auf §2 IFGKostVO M-V, da an den Informationen ein öffentliches Interesse besteht.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldige mich bereits für die Kurzfristigkeit und möglicherweise anfallenden hohen Aufwand!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. März 2023
-
15. April 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!