Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen

Alle Dienstanweisungen, Leitfäden, Orientierungshilfen, Handlungsempfehlungen, Schulungsmaterial und ähnliches zum Thema Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
11. April 2023 22:23
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen, Leitfäden, Orientierungshilfen, Handlungsempfehlungen, Schulungsmaterial und ähnliches zum Thema Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275521/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mitteilung ist bei uns ein…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
11. April 2023 22:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 12.04.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
12. April 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 12.04.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 23/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 11.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#275521] Az…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung Fahrradschutzstreifen Kalk-Mülheimer-Straße nördlich Kreisverkehr Istanbulstr [#249078] [#275521]
Datum
17. Mai 2023 09:52
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 23/23 Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen“ vom 11.04.2023 (#275521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen“ [#275521]
Datum
2. Juni 2023 07:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/275521/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist bereits seit zwei Wochen verstrichen ist und bisher keine inhaltliche Antwort von der Polizei Köln kam. Trotz Erinnerung hält sich die Polizei Köln wiederholt nicht an gesetzliche Fristen bei IFG Anfragen. Es gibt Hinweise darauf, dass die begehrten Informationen in der Behörde vorhanden sind. So hat die Polizei in einem anderen IFG Verfahren, bei dem Sie ebenfalls vermitteln, davon gesprochen, dass "die Behörde dazu angehalten [wird] einen Antrag abzulehnen, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung zwischen öffentlichen Stellen bezieht." (Vgl. Stellungnahme per Email der Polizei an LDI NRW vom 23.1.2023, Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8683/22) Bitte nehme Sie zur Kenntnis, dass die Polizei Köln regelmäßig in IFG Angelegenheiten rechtswidrig handelt und eine deutliche Aufforderung hier angebracht scheint. Die hier begehrten Informationen benötige ich für mein weiteres Vorgehen in anderen Verfahren und kann und möchte hier nicht länger auf eine Bearbeitung warten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 275521.pdf - 2023-04-12_1-informationsblattifg.pdf Anfragenr: 275521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275521/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen“ [#275521]
Datum
6. Juni 2023 15:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen
Datum
19. Juni 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom auf Informationszugang vom 11.04.2023, hier: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Polizei hat nun seit bald drei Monaten nicht inhaltlich auf mein…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
6. Juli 2023 09:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Polizei hat nun seit bald drei Monaten nicht inhaltlich auf meine Anfrage geantwortet. Meine Anfrage ist so einfach gestellt, dass ich keinen Grund erkennen kann, warum eine einfache Übermittelung der angefragten Informationen möglich sein soll. Ich möchte Sie bitten mir den aktuellen Stand Ihrer Vermittlung mitzuteilen und gegebenenfalls weiter auf das Polizeipräsidium Köln einzuwirken. Auch in anderen Anfragen ignoriert die Polizei Köln geltendes Recht, indem Sie nicht auf IFG Anfragen reagiert, verspätet antwortet oder rechtswidrig antwortet. Auch in diesen Verfahren versucht die LDI zu vermitteln. Bitte beraten Sie in Ihrer nächsten Teambesprechung darüber, ob eine Beanstandung des Verhaltens der Polizei Köln angebracht ist. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich bitte Sie zum letzten Mal um Bearbeitung meiner Anfrage (#275521) vom 11. April 2023. Eine Anfrage…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
21. Juli 2023 13:12
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte Sie zum letzten Mal um Bearbeitung meiner Anfrage (#275521) vom 11. April 2023. Eine Anfrage nach IFG NRW muss umgehend beantwortet werden, spätestens jedoch nach einem Monat. Nun sind mehr als drei Monate vergangen, ohne inhaltliche Antwort. Sollte ich die von mir begehrten Informationen nicht bis zum 28.07.2023 erhalten haben, werde ich Untätigkeitsklage beim VG Köln einreichen. Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 23/23 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> 209.2.3.1.5-3860/23 Ich möchte Sie bitten das Verhalten des Polizei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
12. August 2023 15:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> 209.2.3.1.5-3860/23 Ich möchte Sie bitten das Verhalten des Polizeipräsidium Kölns zu beanstanden. Es ist mir nicht mehr erklärbar, weshalb die Polizei Köln selbst einfachste IFG Anfragen nicht mehr beantwortet. In einem anderen Fall habe Klage ich bereits gegen das Polizeipräsidium wegen Untätigkeit. Es scheint mir sinnvoller den Weg über eine Beanstandung zu versuchen, als das VG Köln weiter zu belasten. Wenn Sie nicht bereit sind eine Beanstandung auszusprechen, dann würde ich mich über eine Rückmeldung freuen. Dann werde ich meine vorbereitete Untätigkeitsklage abschicken. Leider haben Sie mir nicht auf meine Nachfrage vom 6.7.23 geantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-3860/23 Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
14. August 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3860/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.04.2023, hier: Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen Auskunftsersuchen vom 19.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die Nichtbeantwortung Ihrer Anfrage vom 06.07.2023. Hier liegt zum Auskunftsersuchen vom 19.06.2023 bislang noch keine Antwort vor. Ich habe soeben an die Erledigung erinnert. Da Sie bereits selber am 21.07.2023 erneut die öffentliche Stelle erinnert haben, erfolgte keine erste Erinnerung von hier aus. Zu Ihrer Anfrage vom 12.08.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Beanstandung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft wird. Sie erhalten unaufgefordert von hier aus weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 23.08.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
23. August 2023 11:23
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.08.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 23/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 11.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie die Herausgabe sämtlicher Informationen u.a. Dienstanweisungen, Leitfäden, Orientierungshilfen, Handlungsempfehlungen, Schulungsmaterial zur Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen. Nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Polizei Köln orientiert sich an den allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Hierzu zählt sowohl das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) als auch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Zudem werden Praxiskommentare wie bspw. "Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen" von Gregor Franßen und Sabine Seidel herangezogen. Im Übrigen wird regelmäßig die aktuelle Rechtssprechung aus den Onlineportalen wie bspw. Juris herangezogen und bei den hier vorliegenden Fällen angewendet. Ferner werden Informationen der folgenden Internetseiten herangezogen. Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit https://www.ldi.nrw.de/informationsfreiheit#:~:text=Das%20Informationsfreiheitsgesetz%20NRW%20(IFG%20NRW,Stellen%20des%20Landes%20vorhandenen%20Informationen. Recht.NRW https://www.im.nrw/themen/beteiligung/informationsfreiheit https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668 IFG auf Bundesebene https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Inhalte/Datenschutzpfad/Informationsfreiheit.html Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#275521] Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#275521]
Datum
23. August 2023 12:32
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275521/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Im Vermittlungaverfahren 209.2.3.1.5-3860/23 habe ich eine Antwort d…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
209.2.3.1.5-3860/23 Material zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen [#275521]
Datum
23. August 2023 12:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Im Vermittlungaverfahren 209.2.3.1.5-3860/23 habe ich eine Antwort der Polizei Köln erhalten. Sie dürfen damit das Verfahren als erledigt betrachten. Vielen Dank für die unermüdliche Vermittlungsarbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275521/