Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB

- In welchen Abiturfächern muss, ab wann die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt des deutlich Informationsreichem Tafelwerk verwendet werden?
- Eine Begründung für den Wechsel auf die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt weiterhin das Tafelwerk zu verwenden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    117,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - In welchen Abiturfächern mu…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB [#285194]
Datum
1. August 2023 01:30
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In welchen Abiturfächern muss, ab wann die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt des deutlich Informationsreichem Tafelwerk verwendet werden? - Eine Begründung für den Wechsel auf die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt weiterhin das Tafelwerk zu verwenden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285194/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 1. August 2023 stellten Sie einen Antrag auf Aktenauskunft…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Antwort zu Transparenzanfrage - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB #285194
Datum
7. August 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 1. August 2023 stellten Sie einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) über die Plattform „FragDenStaat“. Ihr Anliegen wurde zum Anlass genommen, die im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zuständigen Mitarbeitenden um Auskunft zu Ihrer Anfrage zu bitten. Die interne Prüfung hat dabei zu folgendem Ergebnis geführt: Sie begehren in Ihrem Antrag amtliche Informationen über die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB. Die Bereitstellung der amtlichen Informationen wäre mit einem höheren Zeitaufwand verbunden. Wie ich Ihren Ausführungen entnehmen kann, gehen Sie von einer verwaltungskostenfreien Auskunft aus. Für öffentliche Leistungen nach dem Dritten Abschnitt des Thüringer Transparenzgesetzes - wie beispielsweise elektronische Transparenzanfragen über die Plattform „FragDenStaat“ - sind jedoch Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach § 15 Absatz 1 und 2 ThürTG i. V. m. den §§ 1 ff. Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz (ThürTGVwKostO) i. V. m. dem Verwaltungskostenverzeichnis der ThürTGVwKostO, ergänzend der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) sowie Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 des Allgemeinen Kostenverzeichnisses der ThürAllgVwKostO in den jeweils geltenden Fassungen zu erheben. Dabei sind nachstehende Stundensätze der Kostenberechnung zugrunde zu legen: · Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 19,50 Euro je 15 Minuten · Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 16,00 Euro je 15 Minuten · übrige Beschäftigte: 13,00 Euro je 15 Minuten. Für die Gebührenbemessung gilt das Kostendeckungsprinzip (§ 1 Abs. 2 des ThürTGVwKostG vom 12.08.2022 - GVBl. S. 392 i. V. m. § 21 Abs. 4 Satz 3 des ThürVwKostG vom 23. September 2005 - GVBl. S. 325 - in den jeweils geltenden Fassungen), wobei die Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen sind, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die öffentlichen Leistungen sind bei geringfügigem Aufwand verwaltungskostenfrei. Auf eine etwaige Gebührenbefreiung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 ThürTGVwKostO wird hingewiesen. Geringfügig im Sinne des § 4 Abs. 1 ThürTGVwKostO ist der Aufwand, wenn die Bearbeitungszeit für die Gewährung des Informationszugangs einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen 20 Minuten nicht übersteigt und keine Auslagen erhoben werden. Für Informationen, die ausschließlich elektronisch zugänglich gemacht werden, insbesondere ohne sonstige Datenträger, werden unabhängig von der Art, dem Format, der Farbe und der Anzahl keine Auslagen erhoben (§ 4 Abs. 2 ThürTGVwKostO). Über die voraussichtlichen Kosten ist der Antragsteller vorab zu informieren. Unter diesen Voraussetzungen würde ein Mitarbeiter des TMBJS im höheren Dienst zur Bereitstellung Ihrer beantragten amtlichen Informationen insgesamt 1,5 Stunden beschäftigt sein. Als Gebühr für einen Beamten des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer würden je 15 Minuten 19,50 € berechnet werden. Dies ergäbe bei einer Tätigkeit von 1,5 Stunden nach dem Kostendeckungsprinzip eine Gebühr in Höhe von 117,00 €. Unter Berücksichtigung der o. g. Hinweise bitte ich Sie, mir bis zum 21. August 2023 mitzuteilen, zu welchen Informationen Sie Zugang begehren bzw. ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten. Ergänzend bitte ich um Mitteilung Ihrer Zustelladresse, da Verwaltungskosten geltend gemacht werden müssen (Nachweis der Identität erforderlich). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auch, wenn aus meiner Sicht es dennoch eine einfache Anfrage ist im gesamten ist, möchte ich fragen, o…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Transparenzanfrage - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB #285194 [#285194]
Datum
7. August 2023 11:45
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch, wenn aus meiner Sicht es dennoch eine einfache Anfrage ist im gesamten ist, möchte ich fragen, ob Gebühren auch anfallen und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nur der erste Teil der Anfrage (In welchen Abiturfächern muss, ab wann die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt des deutlich Informationsreichem Tafelwerk verwendet werden?) beantwortet wird. Falls die alleinige Beantwortung des ersten Teiles der Anfrage kostenlos ist, bitte ich vorerst nur den ersten Teil der Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285194/
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 7. August 2023 spezifizierten Sie Ihren ursprünglichen Ant…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
erneute Antwort zu Transparenzanfrage - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB #285194
Datum
7. August 2023 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 7. August 2023 spezifizierten Sie Ihren ursprünglichen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) über die Plattform „FragDenStaat“ vom 01.08.2023. Ihr Anliegen wurde zum Anlass genommen, die im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zuständigen Mitarbeitenden um Auskunft zu Ihrer Anfrage zu bitten. Die interne Prüfung hat dabei zu folgendem Ergebnis geführt: Sie begehren in Ihrem Antrag nun amtliche Informationen in welchen Abiturfächern, ab wann die Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, statt des deutlich Informationsreichem Tafelwerk verwendet werden muss. Wie ich Ihren Ausführungen entnehmen kann, gehen Sie erneut von einer verwaltungskostenfreien Auskunft aus. Für öffentliche Leistungen nach dem Dritten Abschnitt des Thüringer Transparenzgesetzes - wie beispielsweise elektronische Transparenzanfragen über die Plattform „FragDenStaat“ - sind jedoch Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach § 15 Absatz 1 und 2 ThürTG i. V. m. den §§ 1 ff. Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz (ThürTGVwKostO) i. V. m. dem Verwaltungskostenverzeichnis der ThürTGVwKostO, ergänzend der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) sowie Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 des Allgemeinen Kostenverzeichnisses der ThürAllgVwKostO in den jeweils geltenden Fassungen zu erheben. Dabei sind nachstehende Stundensätze der Kostenberechnung zugrunde zu legen: · Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 19,50 Euro je 15 Minuten · Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer: 16,00 Euro je 15 Minuten · übrige Beschäftigte: 13,00 Euro je 15 Minuten. Für die Gebührenbemessung gilt das Kostendeckungsprinzip (§ 1 Abs. 2 des ThürTGVwKostG vom 12.08.2022 - GVBl. S. 392 i. V. m. § 21 Abs. 4 Satz 3 des ThürVwKostG vom 23. September 2005 - GVBl. S. 325 - in den jeweils geltenden Fassungen), wobei die Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen sind, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die öffentlichen Leistungen sind bei geringfügigem Aufwand verwaltungskostenfrei. Auf eine etwaige Gebührenbefreiung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 ThürTGVwKostO wird hingewiesen. Unter diesen Voraussetzungen würde ein Mitarbeiter des TMBJS im höheren Dienst zur Bereitstellung Ihrer beantragten amtlichen Informationen insgesamt 0,5 Stunden beschäftigt sein. Als Gebühr für einen Beamten des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer würden je 15 Minuten 19,50 € berechnet werden. Dies ergäbe für Ihre spezifizierte Anfrage bei einer Tätigkeit von 0,5 Stunden nach dem Kostendeckungsprinzip eine Gebühr in Höhe von 39,00 €. Ich bitte Sie somit erneut unter Berücksichtigung der o. g. Hinweise mir bis zum 21. August 2023 mitzuteilen, ob Sie an Ihrer erneuten spezifizierten Anfrage festhalten. Sollten Sie sich hierfür entscheiden, so bitte ich um Mitteilung Ihrer Zustelladresse, um Ihnen gegenüber die Verwaltungskosten geltend machen zu können (Nachweis der Identität erforderlich).“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte eine Gebührenbefreiung beantragen, da ich nach § 2 ThürTGVwKostO Absatz 2 [geschwärzt] Bitt…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: erneute Antwort zu Transparenzanfrage - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB #285194 [#285194]
Datum
7. August 2023 15:28
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte eine Gebührenbefreiung beantragen, da ich nach § 2 ThürTGVwKostO Absatz 2 [geschwärzt] Bitte teilen Sie mir mit, welche Nachweise Sie dazu benötigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 285194 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Engagement möchte das TMBJS Sie auf die geltenden Regelungen der…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Antwort zu Anfrage #285194 - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB - Antwort III
Datum
15. August 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Engagement möchte das TMBJS Sie auf die geltenden Regelungen der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) hinweisen. Im zweiten Abschnitt § 9 ThürSchulO "Schülermitwirkung in der Sekundarstufe" sind die Rechte der Schülermitwirkung beschrieben. In allen Sie betreffenden Angelegenheiten haben Sie das Recht durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht). Sie können unter Einbeziehung der Lehrerin oder Lehrer (ggf. der Schulleitung) somit von Ihrem Informationsrecht Gebrauch machen. Das TMBJS bedankt sich für Ihre Initiative und bittet Sie zukünftig um die Einbindung/Einbeziehung Ihrer Schulleitung. Danke. Selbstverständlich steht Ihnen auch weiterhin der Weg über das Thüringer Transparenzgesetz offen. Wir verweisen Sie an dieser Stelle darauf, dass Ihnen die vorliegenden und festgesetzten Verwaltungskosten bei der Aufrechterhaltung Ihrer Anfragen an das TMBJS auch weiterhin entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, von meiner Schule erhielt auf Nachfrage nur widersprüchliche oder ungenaue Informationen, zudem ist di…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage #285194 - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB - Antwort III [#285194]
Datum
15. August 2023 14:55
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, von meiner Schule erhielt auf Nachfrage nur widersprüchliche oder ungenaue Informationen, zudem ist dieser Weg sehr indirekt, um an einfache Informationen zu kommen. Weiter möchte ich erneut Anfragen bezüglich § 2 ThürTGVwKostO Absatz 2 Punkt 4 (in meiner letzten E-Mail erwähnte ich versehentlich Punkt 5, ich bitte dies zu entschuldigen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285194/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> in Anbetracht der Anhängigkeit mehrerer Anrufungen von Ihnen beim Landesb…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Ihre Anfrage #285194 - Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB
Datum
29. September 2023 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Anbetracht der Anhängigkeit mehrerer Anrufungen von Ihnen beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (TLfDI) im Zusammenhang mit Ihren Transparenzanfragen an unser Haus, bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung noch etwas verzögert. Vor weiteren Entscheidungen über Ihre Anträge sollen die Hinweise des TLfDI abgewartet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen