Matthiae-Mahl am 12. Februar 2016 - Anfrage nach dem HmbTG

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

1. eine Kostenaufstellung aller Kosten, welche durch das Matthiae-Mahl am 12. Februar 2016 entstanden sind.
2. eine Gästelisten dieses Mahles

sowie Dokumente, welche den Ablauf des Mahles beschreiben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2016
  • Frist
    18. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Matthiae-Mahl am 12. Februar 2016 - Anfrage nach dem HmbTG [#15627]
Datum
13. Februar 2016 14:50
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. eine Kostenaufstellung aller Kosten, welche durch das Matthiae-Mahl am 12. Februar 2016 entstanden sind. 2. eine Gästelisten dieses Mahles sowie Dokumente, welche den Ablauf des Mahles beschreiben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Matthiae-Mahl am 12. Februar 2015 - Anfrage nach dem HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfr…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Matthiae-Mahl am 12. Februar 2015 - Anfrage nach dem HmbTG
Datum
1. März 2016 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 15. Februar 2016. Eine erste Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass wir Ihrem Antrag nur teilweise werden entsprechen können, so dass nach § 13 Abs. 2 HmbTG ein schriftlicher Bescheid wird ergehen müssen. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu 1.), einer Kostenaufstellung aller Kosten, welche durch das Matthiae-Mahl 2016 entstanden sind, müssen wir Sie leider informieren, dass eine Aufstellung der Kosten noch nicht vorhanden ist i.S.d. § 1 Abs. 1 HmbTG und die Abrechnung frühestens im August vorliegen wird. Entsprechend Ihrer Anfrage zu 2.), die Gästeliste des Mahles, schicken wir Ihnen gerne einen Auszug der Gästeliste kostenlos zu (s. Anhang 1). Für den Fall, dass Sie Einsicht in die komplette Gästeliste wünschen, müssen wir Sie darüber informieren, dass wir vor der Zugänglichmachung der Informationen an Sie zu gewährleisten haben, dass keine schutzwürdigen personenbezogenen Daten im Sinne des § 4 HmbTG preisgegeben werden. Aufgrund des damit zu erwartenden Bearbeitungsaufwandes wird die Erhebung von Gebühren notwendig werden. Wir müssen Sie daher vor der weiteren Bearbeitung bitten, uns zunächst eine zustellungsfähige Anschrift für die Übermittlung der notwendigen Bescheide mitzuteilen. Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) werden Gebühren für Amtshandlungen nach Abschnitt 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nummer 1.3 der Anlage zur HmbTGGebO. Aufgrund des zu erwartenden erheblichen Zeit- und Personalaufwandes der Bearbeitung Ihrer Anfrage wird mit der Erhebung von Gebühren in der Größenordnung von ca. 250,- Euro zu rechnen sein. Entsprechend Ihrer Anfrage zu 3.), Ablauf der Matthiae-Mahlzeit, übersenden wir Ihnen diesen ohne Erhebung von Kosten als Kopie im Anhang dieser E-Mail zu (s. Anhang 2). Mit freundlichen Grüßen

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AW: Matthiae-Mahl am 12. Februar 2015 - Anfrage nach dem HmbTG [#15627] Sehr geehrt<< Anrede >> ich …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Matthiae-Mahl am 12. Februar 2015 - Anfrage nach dem HmbTG [#15627]
Datum
2. März 2016 17:02
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort, mein Anliegen hat sich somit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>