MdB Dr. Michael Fuchs

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Herr MdB Michael Fuchs hat laut Presseberichten seit dem Jahr 2008 13 Vorträge bei der in London ansässigen Hayklut Company gehalten, für welche er gesondert als Referent entlohnt worden ist.

Mich interessiert, welcher seiner durch öffentliche Gelder bezahlten Mitarbeiter in welchem Umfang an der Vorbereitung dieser Vorträge tätig war.
Bitte übersenden Sie mir alle Unterlagen, aus denen die Vorbereitung hervorgehen können.

Darüber hinaus interessiert mich, inwiefern das Büro des Abgeordneten an der Planung der Reisetätigkeit beteiligt war. Insbesondere möchte ich wissen, inwiefern öffentlich bezahlte Bundestagsmitarbeiter von Herrn Fuchs dabei geholfen haben, eine Reise von Herrn Fuchs zu planen, bei welcher dieser privat entlohnt worden ist.

Antwort verspätet

  • Datum
    24. Januar 2013
  • Frist
    26. Februar 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr MdB Michael…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MdB Dr. Michael Fuchs
Datum
24. Januar 2013 11:41
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr MdB Michael Fuchs hat laut Presseberichten seit dem Jahr 2008 13 Vorträge bei der in London ansässigen Hayklut Company gehalten, für welche er gesondert als Referent entlohnt worden ist. Mich interessiert, welcher seiner durch öffentliche Gelder bezahlten Mitarbeiter in welchem Umfang an der Vorbereitung dieser Vorträge tätig war. Bitte übersenden Sie mir alle Unterlagen, aus denen die Vorbereitung hervorgehen können. Darüber hinaus interessiert mich, inwiefern das Büro des Abgeordneten an der Planung der Reisetätigkeit beteiligt war. Insbesondere möchte ich wissen, inwiefern öffentlich bezahlte Bundestagsmitarbeiter von Herrn Fuchs dabei geholfen haben, eine Reise von Herrn Fuchs zu planen, bei welcher dieser privat entlohnt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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