MdB Knut Abraham // Visumanträge // BILD Kommentar vom 25.04.2023

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr << Antragsteller:in >>
im BILD-Zeitung Artikel vom 25.04.2023 mit Titel "Visa-Skandal im Auswärtigen Amt - Ministerium akzeptiert gefälschtes Papier" werden Sie zitiert mit: "Der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abraham (57, selbst langjähriger deutscher Diplomat) ist entsetzt: "Wer trotz eines falschen Passes eine Visumerteilung anweist, überfährt rote Ampeln und schadet allen Afghanen, die in Gefahr sind und sich korrekt verhalten. Damit wird auch das Vertrauen in das Vorgehen des Auswärtigen Amtes bei Visaentscheidungen für Afghanen tief erschüttert."
Hierzu meine Fragen:
- wie viele Visaentscheidungen haben Sie persönlich bearbeitet und entschieden? In Ihrer Karriere und insbesondere in Bezug auf Visa für Afghanische Staatsangehörige?
- welche Schritte haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als" langjähriger deutscher Diplomat" unternommen, um die rechtmäßige Erteilung von Visa zu unterstützen?
- welche Schritte haben Sie als MdB unternommen, um das AA in punkto Visumentscheidung zu unterstützen?

Über eine Antwort zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen, v.a. da Sie (geb. in Bergedorf) aus der Nähe meines Geburtsortes (Geesthacht) kommen und ich Ihren Lebenslauf studiert habe. Bevor ich Sie als Flachpiepe abschreibe, möchte ich gerne Ihre Einschätzung hierzu hören.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr << Antragsteller:in >&g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MdB Knut Abraham // Visumanträge // BILD Kommentar vom 25.04.2023 [#277425]
Datum
27. April 2023 07:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr << Antragsteller:in >> im BILD-Zeitung Artikel vom 25.04.2023 mit Titel "Visa-Skandal im Auswärtigen Amt - Ministerium akzeptiert gefälschtes Papier" werden Sie zitiert mit: "Der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abraham (57, selbst langjähriger deutscher Diplomat) ist entsetzt: "Wer trotz eines falschen Passes eine Visumerteilung anweist, überfährt rote Ampeln und schadet allen Afghanen, die in Gefahr sind und sich korrekt verhalten. Damit wird auch das Vertrauen in das Vorgehen des Auswärtigen Amtes bei Visaentscheidungen für Afghanen tief erschüttert." Hierzu meine Fragen: - wie viele Visaentscheidungen haben Sie persönlich bearbeitet und entschieden? In Ihrer Karriere und insbesondere in Bezug auf Visa für Afghanische Staatsangehörige? - welche Schritte haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als" langjähriger deutscher Diplomat" unternommen, um die rechtmäßige Erteilung von Visa zu unterstützen? - welche Schritte haben Sie als MdB unternommen, um das AA in punkto Visumentscheidung zu unterstützen? Über eine Antwort zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen, v.a. da Sie (geb. in Bergedorf) aus der Nähe meines Geburtsortes (Geesthacht) kommen und ich Ihren Lebenslauf studiert habe. Bevor ich Sie als Flachpiepe abschreibe, möchte ich gerne Ihre Einschätzung hierzu hören.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277425/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: MdB Knut Abraham // Visumanträge // BILD Kommentar vom 25.04.2023 [#277425]
Datum
2. Mai 2023 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständige Stelle, in diesem Falle vermutlich das Büro von MdB Abraham beim Deutschen Bundestag. Mit freundlichen Grüßen