MdB-Reisen nach Aserbaidschan

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtliche vorliegenden Informationen in Bezug auf Reisen von MdB nach Aserbaidschan in den Jahren 2017 bis 2021, insbesondere auch der Südkaukasus-Gruppe. Zu den Informationen gehören u.a. Kommunikation, Abrechnungen, Vermerke, Prüfungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorlie…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
MdB-Reisen nach Aserbaidschan [#217660]
Datum
7. April 2021 13:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Informationen in Bezug auf Reisen von MdB nach Aserbaidschan in den Jahren 2017 bis 2021, insbesondere auch der Südkaukasus-Gruppe. Zu den Informationen gehören u.a. Kommunikation, Abrechnungen, Vermerke, Prüfungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 217660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217660/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
ZR 4-1334-IFG-054/2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung zur Kennt…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
ZR 4-1334-IFG-054/2021
Datum
9. April 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
820,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung zur Kenntnis und weiteren persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Zwischennachricht Sofern Sie über diese Informationen hinaus und in Anbetracht der dargestellten Gebührenfolge an …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
27. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,3 MB
Sofern Sie über diese Informationen hinaus und in Anbetracht der dargestellten Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung und Begründung Ihres Antrags im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG bis zum 17. Mai 2021.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
ZR 4-1334-IFG-054/2021 [#217660] ZR 4-1334-IFG-054/2021 Sehr << Anrede >> ich halte an meinem Antrag …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
ZR 4-1334-IFG-054/2021 [#217660]
Datum
29. April 2021 13:16
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZR 4-1334-IFG-054/2021 Sehr << Anrede >> ich halte an meinem Antrag ZR 4-1334-IFG-054/2021 fest. Es gibt ein hohes öffentliches Interesse daran, nachzuvollziehen, welche Kontakte Bundestagsabgeordnete in der Wahrnehmung ihres Mandats zu Vertretern der aserbaidschanischen Regierung hatten und welche davon mit Steuergeldern finanziert wurden. Es gab in den vergangenen Monaten zahlreiche Berichte zu illegitimen Kontakten, die auch zu Rücktritten von Mandatsträgern geführt haben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 217660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217660/
Deutscher Bundestag
AW: ZR 4-1334-IFG-054/2021 [#217660] Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen eine Zwischennachric…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: ZR 4-1334-IFG-054/2021 [#217660]
Datum
18. Mai 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zur Kenntnis und weiteren persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 7. April 2021 bitte…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
3,6 MB
3,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 7. April 2021 bitten Sie: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegenden Informationen in Bezug auf Reisen von MdB nach Aserbaidschan in den Jahren 2017 bis 2021, insbesondere auch der Südkaukasus-Gruppe. Zu den Informationen gehören u.a. Kommunikation, Abrechnungen, Vermerke, Prüfungen." Ihrem Antrag kann nach dem zwischenzeitlich durchgeführten Drittbeteiligungsverfahren - siehe unser Schreiben vom <<E-Mail-Adresse>> 27. April 2021 - teilweise entsprochen werden. Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Auf den spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten ist das IFG jedoch nicht anwendbar. Zum spezifischen parlamentarischen Bereich gehören neben der Gesetzgebung, der Kontrolle der Bundesregierung, der Wahrung der Rechte des Bundestages und seiner Mitglieder, auch die parlamentarischen Kontakte zu in- und ausländischen sowie supranationalen Stellen (vgl. BT-Drs. 15/4493, S.8). Informationsreisen von Mitgliedern und Ausschüssen des Bundestages sowie sämtliche Informationen zur inhaltlichen Durchführung solcher Reisen gehören zum spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten und sind somit vom Informationszugang nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG ausgenommen. Informationen, die die Abrechnung der Reisekosten von Dienstreisen betreffen, fallen jedoch in den Anwendungsbereich des IFG. Es handelt sich dabei aber um personenbeziehbare Daten und in Bezug auf Mitglieder des Bundestages (MdB) um Daten im Zusammenhang mit dem Mandat nach § 5 Abs. 2 IFG. Diese Daten können erst nach Durchführung einer Drittbeteiligung nach § 8 Abs. 1 IFG und nur dann herausgegeben werden, sofern und soweit die betreffenden Abgeordneten hierzu ihre Einwilligung erteilt haben. Nach Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren können Ihnen Unterlagen zur Abrechnung der Reisekosten von MdB Daniela Wagner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) herausgegeben werden, die der Weitergabe der sie betreffenden Unterlagen zugestimmt hat. Einwilligungen weiterer Abgeordneter liegen hingegen nicht vor, so dass Ihr Antrag diesbezüglich abzulehnen ist. Weiter werden Ihnen die Abrechnungsunterlagen zu einer Reise des zwischenzeitlich verstorbenen Bundestagsvizepräsidenten Herrn Thomas Oppermann (SPD) nach Aserbaidschan zur Verfügung gestellt. Beim Schutz von personenbezogenen Daten im Sinne des (i.S.d.) § 5 Abs. 1 IFG ist das Begriffsverständnis der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugrunde zu legen, nach der Daten Verstorbener grundsätzlich nicht als personenbezogene Daten anzusehen sind. Eine Verletzung des gleichwohl gemäß Art. 1 Abs. 1 GG geschützten postmortalen Persönlichkeitsrechts, welche eine grobe Entstellung des durch die Lebensstellung der verstorbenen Person erworbenen Geltungsanspruchs (BVerfG, NJW 2001, 2957 [2959]) voraussetzt, ist den Abrechnungsunterlagen nicht zu entnehmen, weshalb das postmortale Persönlichkeitsrecht daher einer Herausgabe nicht entgegensteht. Schwärzungen sind auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 IFG zum Schutz personenbezogener Daten Dritter erfolgt. Diese sind von Ihrem Antragsinhalt nicht gedeckt, so dass von einem Überwiegen des schutzwürdigen Interesses der Dritten vor Ihrem Informationsinteresse auszugehen ist. Außerdem wurden Informationen zu Reisen in andere Länder außer Aserbaidschan geschwärzt, da diese ebenfalls vom Antragsgegenstand nicht umfasst sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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