MECFS Kodierung im Jahr 2022

Sie haben on einer veröffentlichten Stellungnahme an die Bundesregierung bekannt gegeben, dass in Deutschland im Jahr 2021 bei 500.000 Menschen die Diagnose G93.3 kodiert wurde.
Wieviele Menschen erhielten diese Diagnose im Jahr 2022?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Susanne Bodemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben on einer veröffentlichten S…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
MECFS Kodierung im Jahr 2022 [#276865]
Datum
21. April 2023 07:47
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben on einer veröffentlichten Stellungnahme an die Bundesregierung bekannt gegeben, dass in Deutschland im Jahr 2021 bei 500.000 Menschen die Diagnose G93.3 kodiert wurde. Wieviele Menschen erhielten diese Diagnose im Jahr 2022?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 276865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276865/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Susanne Bodemann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „MECFS Kodierung im Jahr 2022“ vom 21.04.2023 (#276865) wurde von I…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
AW: MECFS Kodierung im Jahr 2022 [#276865]
Datum
23. Mai 2023 17:43
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „MECFS Kodierung im Jahr 2022“ vom 21.04.2023 (#276865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sehr geehrte Frau Bodemann, wir kommen zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 21. April 2023 und übersenden Ihnen den be…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: MECFS Kodierung im Jahr 2022 [#276865]
Datum
7. Juni 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bodemann, wir kommen zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 21. April 2023 und übersenden Ihnen den beigefügten Bescheid nur per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen