MedBVSV Wegfall der Suspendierung seit 26.11.2021
Formal tritt die Verordnung erst am 31.5.22 außer Kraft (§ 10 MedBVSV)
Da die Verordnung nicht geändert worden ist und die epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 IfSG mit Ablauf des 25.11.21 endete, ist z.B. die Nichtbeifügung einer Packungsbeilage seit dem 26.11.21 *rechtswidrig*, wie auch ggf. die Weiterverwendung von am Markt befindlichen oder im Umlauf befindlichen "Impfstoffen" ohne Weiteres nicht zulässig.
Folgende Vorschriften waren nach dortigem § 3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
Arzneimittelgesetz
§11 AMG (Packungsbeilage)
Corona-Impfstoffe benötigten keine Packungsbeilage
§11a AMG (Fachinformation)
Corona-Impfstoffe benötigten keine Fachinformation
§8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel)
Abgelaufene Corona-Impfstoffe dürfen in Verkehr gebracht und verimpft werden.
§10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Corona-Impfstoffe benötigen keine Kennzeichnung
§21 AMG (Zulassungspflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden.
§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in Verkehr gebracht werden.
§43 AMG (Apothekenpflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden.
§47 AMG (Vertriebswege)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege (Großhandel – Apotheke – Arzt – Patient) in Verkehr gebracht werden.
§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden.
§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§73a AMG (Ausfuhr)
Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
§78 AMG (Preise)
Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.
§84 AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung von Corona-Impfstoffen nicht.
§94 AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Corona-Impfstoffe nicht.
Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
Nach §4 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe waren außer Kraft gesetzt:
Arzneimittelgesetz (AMG)
§15 AMG (Sachkenntnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden.
§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
§3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.
§15 AMWHV (Kennzeichnung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung iV gebracht werden.
Bitte um kurzfristige Beantwortung:
Wurden und sind die vorstehenden Anfoderungen - bundesweit - seit 26.11.2021 vollständig erfüllt und/oder sichergestellt und falls nicht oder nicht vollständig oder nur unterbrochen oder regional (teilweise) nicht, welche nicht und seit wann oder in welchem Zeitraum und in welcher Region ganz oder teilweise nicht?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum11. März 2022
-
20. April 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!