Medepflichtige Datenschutzverletzungen 2023

Anfrage an: Stadt Rastatt

- Übersicht über die meldepflichtigen Datenschutzverletzungen der Stadt Rastatt 2023, mit Angabe des Datums der Datenschutzverletzung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersicht über die meldepflichti…
An Stadt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medepflichtige Datenschutzverletzungen 2023 [#301850]
Datum
3. März 2024 21:38
An
Stadt Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht über die meldepflichtigen Datenschutzverletzungen der Stadt Rastatt 2023, mit Angabe des Datums der Datenschutzverletzung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301850/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Rastatt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres LIFG-Antrages vom 3. März …
Von
Stadt Rastatt
Betreff
WG: Medepflichtige Datenschutzverletzungen 2023 [#301850]
Datum
19. März 2024 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres LIFG-Antrages vom 3. März 2024 zum Thema „meldepflichtige Datenschutzverletzungen der Stadt Rastatt 2023“. Folgende Punkte wurden im Jahre 2023 an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) gemeldet: • Meldung am 27.02.2023 - Trojanerbefall im Bereich Realschule Rastatt • Meldung am 09.03.2023 - Cyberangriff auf Stadt Rastatt • Meldung am 05.04.2023 - möglichen Datenpanne bei Komm.ONE als unserem Auftragsverarbeiter im Bereich Meldebehörde • Meldung am 03.05.2023 - Spam-E-Mails an Stadtverwaltung Rastatt • Meldung am 10.07.2023 - Facebook-Account gehackt Vor dem Hintergrund dieser Auflistung möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Meldung an den LFDI nicht gleichbedeutend mit einem „Datenabfluß“ steht. Denn da Datenpannen innerhalb von 72 Stunden beim LfDI zu melden sind, werden Meldungen in der Regel vorsorglich abgesetzt, weil in der kurzen Zeitspanne eine intensive und aufwendige Recherche oftmals nicht möglich ist. Ebenso sei anzumerken, dass nicht ein tatsächlicher Datenabfluß, sondern bereits die theoretische Möglichkeit Daten zu ziehen, zu einer -vorsorglichen- Meldung beim LfDI führt. Nicht zuletzt aufgrund der technischen Möglichkeiten unserer EDV-Abteilung, die darauf ausgerichtet sind, einen tatsächlichen Datenabfluß abzublocken, kann eine hohe Sicherheit von Daten erreicht werden. Wir hoffen, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Danke sehr! Anfragenr: 301850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser An…
An Stadt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Medepflichtige Datenschutzverletzungen 2023 [#301850]
Datum
20. März 2024 20:30
An
Stadt Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke sehr! Anfragenr: 301850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301850/

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Stadt Rastatt
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Von
Stadt Rastatt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2024 20:30
Status
Anfrage abgeschlossen

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