Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Merkur ist ein Bericht zu finden, der sich wie folgt liest:
"Der Flüchtling kletterte durch ein Fenster und konnte dann auch den Bauzaun überwinden, der ja eigens wegen ihm um das Heim herum aufgestellt worden war. Die Sicherheitsleute setzten dem Flüchtling nach und brachten ihn nach etwa einer halben Stunde wieder zurück." (Quelle:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/eichenau-ort80567/bayern-corona-eichenau-asyflant-quarantaene-flucht-polizei-massnahme-90079482.html)
Aufgrund des schleichenden Prozesses der möglichen Grundrechtsaufweichung und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Interesse bitte ich um Mitteilung:
1) Können Sie den Sachverhalt wie beschrieben bestätigen?
2) Welche Rechte sind den Mitarbeitern über die Rechtsgrundlage des § 34a GewO hinaus vertraglich übertragen worden?
3) Sehen Sie es als verhältnismäßig - auch im möglichen Kontext eines Verwaltungshelfers - an, dass private Sicherheitskräfte 30 min einem "Flüchtigen" folgen und ggf. unter Zwang in die Unterkunft zurückbringen?
Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Horn
Anfragenr: 202262
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https://fragdenstaat.de/a/202262/
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Florian Horn
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