Medienbericht Flüchtlingsunterkunft Eichenau
Im Merkur ist ein Bericht zu finden, der sich wie folgt liest:
"Der Flüchtling kletterte durch ein Fenster und konnte dann auch den Bauzaun überwinden, der ja eigens wegen ihm um das Heim herum aufgestellt worden war. Die Sicherheitsleute setzten dem Flüchtling nach und brachten ihn nach etwa einer halben Stunde wieder zurück." (Quelle: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/eichenau-ort80567/bayern-corona-eichenau-asyflant-quarantaene-flucht-polizei-massnahme-90079482.html)
Aufgrund des schleichenden Prozesses der möglichen Grundrechtsaufweichung und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Interesse bitte ich um Mitteilung:
1) Können Sie den Sachverhalt wie beschrieben bestätigen?
2) Welche Rechte sind den Mitarbeitern über die Rechtsgrundlage des § 34a GewO hinaus vertraglich übertragen worden?
3) Sehen Sie es als verhältnismäßig - auch im möglichen Kontext eines Verwaltungshelfers - an, dass private Sicherheitskräfte 30 min einem "Flüchtigen" folgen und ggf. unter Zwang in die Unterkunft zurückbringen?
Herzlichen Dank im Voraus!
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. November 2020
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4. Dezember 2020
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