Medienkampagne zu "Kinderpornografie" vom 14. Juni 2023 durch "Polizei Berlin Einsatz"

Anfrage an: Polizei Berlin

Dokumente zur Vorbereitung der Medienkampagne zu "Kinderpornografie" vom 14. Juni 2023 durch Twitter-Account "Polizei Berlin Einsatz", sowie interne sowie externe Kommunikation diesbezüglich

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokume…
An Polizei Berlin Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Medienkampagne zu "Kinderpornografie" vom 14. Juni 2023 durch "Polizei Berlin Einsatz" [#281116]
Datum
14. Juni 2023 12:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Vorbereitung der Medienkampagne zu "Kinderpornografie" vom 14. Juni 2023 durch Twitter-Account "Polizei Berlin Einsatz", sowie interne sowie externe Kommunikation diesbezüglich
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 281116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281116/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!