Medienkompetenz-Vermittlung in der Zukunft

Welche Inhalte sind konkret gemeint, wenn im Rahmen der Schule von der Vermittlung von Medienkompetenz gesprochen wird. Gibt es dazu genaue Pläne ähnlich einem Lehrplan? Wird geplant ein extra Schulfach für diese Kompetenz einzuführen oder wird von allen Lehrern erwartet, dass sie die Kompetenz, wie zum Beispiel Gendererziehung, bei Möglichkeit in ihren Unterricht integrieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Inhalte si…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medienkompetenz-Vermittlung in der Zukunft [#164802]
Datum
24. August 2019 17:24
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Inhalte sind konkret gemeint, wenn im Rahmen der Schule von der Vermittlung von Medienkompetenz gesprochen wird. Gibt es dazu genaue Pläne ähnlich einem Lehrplan? Wird geplant ein extra Schulfach für diese Kompetenz einzuführen oder wird von allen Lehrern erwartet, dass sie die Kompetenz, wie zum Beispiel Gendererziehung, bei Möglichkeit in ihren Unterricht integrieren?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Webseite https://curriulum.bildung-rp.de finden Sie ein Erklärvi…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Medienkompetenz-Vermittlung in der Zukunft [#164802]
Datum
16. Oktober 2019 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Webseite https://curriulum.bildung-rp.de finden Sie ein Erklärvideo https://curriculum.bildung-rp.de/20180509iMedia.mp4 in dem anschaulich dargestellt wird, von welchem Medienverständnis ausgegangen wird. In diesem wird ebenfalls dargestellt, welche Inhalte konkret gemeint sind, wenn im Rahmen der Schule von Vermittlung von "Medienkompetenz" gesprochen wird. Orientierung gibt hier der Rahmenplan "Kompetenzen in der digitalen Welt" der 2016 verabschiedete Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt". Der seit 2014 etablierte MedienkomP@ss Rheinland wurde an den Rahmenplan angepasst und bietet insbesondere Grundschulen Orientierungen, welche Kompetenzen in den jeweiligen fachlichen Schwerpunkten erworben bzw. weiterentwickelt werden können. Auch hierzu finden Sie sowohl im Erklärvideo als auch auf der o.g. Webseite entsprechende Darstellungen und Hinweise. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen