Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdosen in Zügen"

* Die offizielle Warnung der Bundespolizei zu manipulierten Steckdosen (diese konnte ich auf der Homepage der Bundespolizei nicht finden)
* Bilder von den mutmaßlich manipulierten Steckdosen
* Die Liste aller bekannten Gefährdungen durch Steckdosen. Diese Liste sollte Datum und Zuglinie enthalten.
* Soweit vorhanden: Gutachten und Berichte zu den Vorfällen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die offizielle Warnung der Bundespo…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdosen in Zügen" [#287827]
Datum
7. September 2023 12:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die offizielle Warnung der Bundespolizei zu manipulierten Steckdosen (diese konnte ich auf der Homepage der Bundespolizei nicht finden) * Bilder von den mutmaßlich manipulierten Steckdosen * Die Liste aller bekannten Gefährdungen durch Steckdosen. Diese Liste sollte Datum und Zuglinie enthalten. * Soweit vorhanden: Gutachten und Berichte zu den Vorfällen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287827/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0089 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdosen in Zügen" [#287827]
Datum
7. September 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0089 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdo…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdosen in Zügen" [#287827]
Datum
13. Oktober 2023 13:43
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Medienmeldung: "Bundespolizei warnt vor manipulierten Steckdosen in Zügen"“ vom 07.09.2023 (#287827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem IFG Ablehnung nach §3 Nr. 1g
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
18. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung nach §3 Nr. 1g