Medizinische Berufsqualifikationen der GutachterInnen der Ärztlichen Begutachtung/ZMGA, Begutachtung nach Aktenlage

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrter Herr Straßmeier,

bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie Auskunft oder gewähren Sie die Akteneinsicht:

1. Welche Berufsqualifikationen sind bei den Gutachter*innen Ihrer Behörde vorhanden bzw. welche FachmedizinerInnen?

2. Gibt es außer ÄrztInnen auch GutachterInnen mit anderem beruflichen Hintergrund? Wenn ja, welche?

3. Aktuell gibt es bei Ihrer Behörde keine GutachterInnen:

- Handchirurgie
- Anästhesie/Spezielle Schmerztherapie

Wie gewährleistet Ihre Behörde die qualitative und fachliche Begutachtung bei Fehlen entsprechender GutachterInnen mit spezialisierter Fachexpertise?

https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-0775-0849.pdf

4. Nach welcher internen Richtlinie oder gesetzlichen Grundlage erfolgt die Begutachtung nur nach Aktenlage?
Nach welcher internen Richtlinie oder Handlungspraxis werden dann vollumfängliche Schweigepflichtentbindungen gegenüber ÄrztInnen, Kliniken etc. von Ihren Mitarbeitenden verlangt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrike Kopetzky
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An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Medizinische Berufsqualifikationen der GutachterInnen der Ärztlichen Begutachtung/ZMGA, Begutachtung nach Aktenlage [#268983]
Datum
29. Januar 2023 14:54
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Straßmeier, bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie Auskunft oder gewähren Sie die Akteneinsicht: 1. Welche Berufsqualifikationen sind bei den Gutachter*innen Ihrer Behörde vorhanden bzw. welche FachmedizinerInnen? 2. Gibt es außer ÄrztInnen auch GutachterInnen mit anderem beruflichen Hintergrund? Wenn ja, welche? 3. Aktuell gibt es bei Ihrer Behörde keine GutachterInnen: - Handchirurgie - Anästhesie/Spezielle Schmerztherapie Wie gewährleistet Ihre Behörde die qualitative und fachliche Begutachtung bei Fehlen entsprechender GutachterInnen mit spezialisierter Fachexpertise? https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-0775-0849.pdf 4. Nach welcher internen Richtlinie oder gesetzlichen Grundlage erfolgt die Begutachtung nur nach Aktenlage? Nach welcher internen Richtlinie oder Handlungspraxis werden dann vollumfängliche Schweigepflichtentbindungen gegenüber ÄrztInnen, Kliniken etc. von Ihren Mitarbeitenden verlangt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 268983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268983/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Ihre erneute Anfrage vom 29..01.2023 Sehr geehrte Frau Kopetzky, im Anschluss an die Mail von Herrn Dr. Peter Fuc…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Ihre erneute Anfrage vom 29..01.2023
Datum
15. Februar 2023 09:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Kopetzky, im Anschluss an die Mail von Herrn Dr. Peter Fuchs vom 10.01.2023, mit der bereits Fragen beantwortet wurden, teile ich Ihnen zu Ihren Fragen vom 29.01.2023 ergänzend mit: 1. Die Gutachter: innen im Landesamt für Gesundheit und Soziales sind Ärztinnen und Ärzte mit einem entsprechenden Abschluss in Humanmedizin und Berufserlaubnis (Approbation). Es gibt Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Facharztweiterbildung und entsprechender Facharztbezeichnung. 2. Nein. Alle Gutachter: innen im LAGeSo sind Ärztinnen und Ärzte. 3. Handchirurgie ist keine Facharztbezeichnung. Das ist lediglich eine Zusatzbezeichnung genauso wie "Spezielle Schmerztherapie". 4. Das LAGeSo arbeitet mit über 100 ärztlichen Gutachter: innen und auch Psychologinnen und Psychologen auf der Basis von Honorarverträgen sowie mit ausgewählten Krankenhäusern wie der Charité und dem Bundeswehrkrankenhaus zusammen. Die Mehrzahl der externen Gutachter: innen sind Ärztinnen und Ärzte. Zu ihnen gehört auch ein Facharzt für Chirurgie mit der Spezialisierung Handchirurgie. 5. Eine Begutachtung findet nach Aktenlage oder auch nach Untersuchung statt. Maßgeblich ist der Einzelfall und die konkrete Aktenlage. Rechtsgrundlage der Begutachtung im SGB IX ist die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV). 6. Das Beiziehen von medizinischen Unterlagen von Ärztinnen und Ärzten und aus medizinischen Einrichtungen erfordert die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne eine solche dürfen keine Unterlagen übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Ihre erneute Anfrage vom 29.01.2023 [#268983]
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre erste A…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Ihre erneute Anfrage vom 29.01.2023 [#268983]
Datum
15. März 2023 11:13
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre erste Antwort (ich befand mich ortsabwesend am 15.2.23 in Rehabilitation auf Usedom, wie mitgeteilt). 1. Handchirurgie ist eine ausdifferenzierte Fachchirurgie aus der Unfallchirurgie, Plastischen Chirurgie und Orthopädie. Von den Fachgesellschaften wird der Facharzt/Fachärztin angestrebt, ich verweise u.a. auf: - Medizinische Hochschule Hannover, PÄHW, Prof. Dr. Vogt - Ludwig-Maximillian-Universität München, Prof. Dr. Giunta - Unfallkrankenhaus Berlin, Prof. Dr. Eisenschenk - Universitätsklinik Lübeck, Prof. Dr. Mailänder (Weder die Charité Berlin noch das Bundeswehrkrankenhaus Berlin haben Exzellenz in der Handchirurgie) https://cmsc.charite.de/metas/person/person/address_detail/univ_prof_dr_med_carsten_perka/ https://cmsc.charite.de/metas/person/person/address_detail/univ_prof_dr_med_ulrich_stoeckle/ https://cmsc.charite.de/metas/person/person/address_detail/univ_prof_dr_med_michael_putzier/ https://www.bwkrankenhaus.de/de/bundeswehrkrankenhaus-berlin/kliniken-und-medizinische-abteilungen/unfallchirurgie-und-orthopaedie IFG-Nachfrage: Welche sind die weiteren, ausgewählten Krankenhäuser? und Fachgesellschaften: https://dg-h.de/ https://www.awmf.org/fachgesellschaften/deutsche-gesellschaft-fuer-handchirurgie-e-v-dgh https://www.dgpraec.de/ https://www.bdc.de/aktuelle-handchirurgie/ und Geschichte der Handchirurgie, Prof. Dr. Giunta et al. https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-0775-0849.pdf 2. Laut Auskunft des LaGeSo/Dr. Peter Fuchs, 10.1.23, gibt es aktuell weder ärztliche Gutachter*innen mit der Fachqualifikation Handchirurgie noch Ärzt*innen mit der Fachqualifikation Anästhesie/Spezielle Schmerztherapie beim LaGeSo https://www.aekb.de/fileadmin/01_aerzt-innen/weiterbildung/AEKB_Weiterbildungsordnung-von-2021-mit-Aenderung-1.pdf 3. Laut weiterer Auskunft des LaGeSo/Dr. Peter Fuchs, 10.1.23 findet die Begutachtung nur nach Aktenlage statt. IFG-Nachfragen: a) Ist ein Antragsverfahren zur persönlichen Begutachtung vorgesehen, wenn ja, bitte um Quellenverweis? b) Begutachtung: § 17 SGB IX bezieht sich auf die Begutachtung zur Rehabilitation, auf welchen Paragraphen beziehen Sie sich, in § 152 ist nichts zu finden? 4. DSGVO/Informationelle Selbtsbestimmung: IFG-Nachfragen: a) Das LaGeSo und die zuständige Senatsverwaltung unterstützen grundsätzlich nicht die Informationelle Selbstbestimmung und die Autarkie/Selbständigkeit von Behinderten in Antragsverfahren? b) Das LaGeSo holt auch sensible Krankheitsunterlagen von Ärzt*innen und Kliniken ohne Einwilligung der Betroffenen ein (Schreiben/LaGeSo vom 25.10.2022)? Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
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Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. März 2023 11:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ulrike Kopetzky
AW: Automatische Antwort: Ihre erneute Anfrage vom 29.01.2023 [#268983] Bitte um Weiterleitung meiner IFG-Nachfrag…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre erneute Anfrage vom 29.01.2023 [#268983]
Datum
15. März 2023 11:18
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
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Bitte um Weiterleitung meiner IFG-Nachfragen Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 268983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268983/