Medizinische Berufsqualifikationen der GutachterInnen der Ärztlichen Begutachtung/ZMGA, Begutachtung nach Aktenlage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrter Herr Straßmeier,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie Auskunft oder gewähren Sie die Akteneinsicht:
1. Welche Berufsqualifikationen sind bei den Gutachter*innen Ihrer Behörde vorhanden bzw. welche FachmedizinerInnen?
2. Gibt es außer ÄrztInnen auch GutachterInnen mit anderem beruflichen Hintergrund? Wenn ja, welche?
3. Aktuell gibt es bei Ihrer Behörde keine GutachterInnen:
- Handchirurgie
- Anästhesie/Spezielle Schmerztherapie
Wie gewährleistet Ihre Behörde die qualitative und fachliche Begutachtung bei Fehlen entsprechender GutachterInnen mit spezialisierter Fachexpertise?
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-0775-0849.pdf
4. Nach welcher internen Richtlinie oder gesetzlichen Grundlage erfolgt die Begutachtung nur nach Aktenlage?
Nach welcher internen Richtlinie oder Handlungspraxis werden dann vollumfängliche Schweigepflichtentbindungen gegenüber ÄrztInnen, Kliniken etc. von Ihren Mitarbeitenden verlangt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Januar 2023
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1. März 2023
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