Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene

Informationen des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe zu medizinischen Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene im Luftraum durch Piloten oder luftbeweglicher Kräfte der Bundeswehr.

Von besonderem Interesse sind Fälle von zeitlicher Desorientierung, Abweichungen von empfundener und tatsächlicher Flugdauer, Abweichungen von geplanter und tatsächlicher Position im Luftraum und erhöhter Strahlenmesswerte beim beteiligten Personal.

Des weiteren erbitte ich, soweit vorhanden und nicht sensibel, Informationen darüber in welchen Lufträumen es zu solchen Vorkommnissen kam.

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen des…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene [#233774]
Datum
25. November 2021 08:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe zu medizinischen Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene im Luftraum durch Piloten oder luftbeweglicher Kräfte der Bundeswehr. Von besonderem Interesse sind Fälle von zeitlicher Desorientierung, Abweichungen von empfundener und tatsächlicher Flugdauer, Abweichungen von geplanter und tatsächlicher Position im Luftraum und erhöhter Strahlenmesswerte beim beteiligten Personal. Des weiteren erbitte ich, soweit vorhanden und nicht sensibel, Informationen darüber in welchen Lufträumen es zu solchen Vorkommnissen kam. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V16 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Nov…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene [#233774]
Datum
29. November 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V16 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. November 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 25. November 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V14 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/A5/V16 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. November 2021 Seh…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Medizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene [#233774]
Datum
10. Dezember 2021 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
R I 1 Az 39-22-17/A5/V16 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. November 2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 25. November 2021 nehme ich Bezug auf Ihre IFG-Anfrage vom 10. November 2021 und die hierzu von BMVg R I 1 unter R I 1 - Az 39-22-17/A5/V9 am 24. November 2021 ergangene Antwort. Wie dargelegt, liegen keine Informationen zu nicht identifizierten Objekten oder sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor. Daher liegen folglich auch keine Informationen zu Ihren weiteren Fragen zu medizinischen Folgeerscheinungen nach Nahbereichs-Sichtungen nicht identifizierter Phänomene im Luftraum durch Piloten oder luftbeweglicher Kräfte der Bundeswehr vor. Mit freundlichen Grüßen