Meeresfrüchte aus dem Pazifik

Seit der Atomkatastrophe in Fukushima gelangt auch immer wieder verstrahltes Wasser in den Pazifik. Die meisten bei uns erhältlichen Meeresfrüchte kommen aus dem Pazifik und es ist der Verpackung nicht anzusehen aus welchem Teil des Pazifiks.
Werden an Meeresfrüchten (und auch Fischen) aus dem Pazifik (auch wenn sie nicht aus Japan kommen), Strahlenmessungen durchgeführt bevor sie in den Handel kommen? Schließlich können sich Tiere auch aus eigener Kraft aus dem verstrahlten Gebiet entfernen und dort gefischt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2011
  • Frist
    6. September 2011
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. August 2011
Status
Anfrage erfolgreich
Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Meeresfrüchte aus dem Pazifik
Datum
3. August 2011 08:59
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seit der Atomkatastrophe in Fukushima gelangt auch immer wieder verstrahltes Wasser in den Pazifik. Die meisten bei uns erhältlichen Meeresfrüchte kommen aus dem Pazifik und es ist der Verpackung nicht anzusehen aus welchem Teil des Pazifiks. Werden an Meeresfrüchten (und auch Fischen) aus dem Pazifik (auch wenn sie nicht aus Japan kommen), Strahlenmessungen durchgeführt bevor sie in den Handel kommen? Schließlich können sich Tiere auch aus eigener Kraft aus dem verstrahlten Gebiet entfernen und dort gefischt werden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage vom 03.August 2011 nicht beantwortet. Dies finde i…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: Meeresfrüchte aus dem Pazifik
Datum
8. September 2011 16:01
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage vom 03.August 2011 nicht beantwortet. Dies finde ich erstaunlich, weil Sie nach §1 IFG sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind dazu verpflichtet sind. Dies kann ja mal vorkommen. Aus diesem Grund erinnere ich Sie hiermit an die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf meine Anfrage von vor 2 Jahren bitte ich Sie um eine erneute Ausk…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: AW: Meeresfrüchte aus dem Pazifik
Datum
25. Oktober 2013 10:55
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf meine Anfrage von vor 2 Jahren bitte ich Sie um eine erneute Auskunft. Leider funktionieren die von Ihnen angegebenen Links zum Teil nicht mehr, so dass ich hier auch keine eigenen Informationen beschaffen kann. Nachdem jetzt in der Schweiz radioaktiv belastete Fische bekannt wurden stellt sich mir zusätzlich die Frage wie die Einfuhr von Fischen aus der Schweiz kontrolliert wird. Dies wäre immerhin eine gute Möglichkeit der Einfuhr belasteter Fische über einen unverdächtigen Drittstaat. Außerdem interessiert mich in wie vielen Fällen bei Kontrollen verseuchte Lebensmittelaufgetaucht sind, bei denen es ein Unbedenklichkeitszertifikat des Herkunftslandes gab. Auch interessiert mich, welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls eingeleitet wurden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns außergewöhnlich viele Anfragen…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Meeresfrüchte aus dem Pazifik / Ihre Anfrage vom 25.10.2013
Datum
8. November 2013 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns außergewöhnlich viele Anfragen und die Bearbeitung Ihrer Anfrage nimmt längere Zeit in Anspruch als zunächst erwartet. Ihre Anfrage wird von uns baldmöglichst beantwortet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Tief Stellvertretender Pressesprecher Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pressestelle Mauerstraße 39-42 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18444-00210 Telefax: +49 (0)30-18444-00209 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Das BVL im Internet: www.bvl.bund.de
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem BVL liegen über das Europäische Schnellwarnsyste…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Meeresfrüchte aus dem Pazifik/ Ihre Anfrage vom 25.10.2013
Datum
18. November 2013 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem BVL liegen über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) sowie über andere Meldewege keinerlei Informationen über Funde von radiaktiv belasteten Fischen in der Schweiz vor. Ich nehme an, Sie beziehen sich bei den von Ihnen erwähnten Funden von radioaktiv belasteten Fischen in der Schweiz auf eidgenössische Medienberichte, wonach Gelbflossen-Thunfische von den Philippinen, die in Supermärkten unseres Nachbarlandes angeboten wurden, auf Radioaktivität untersucht wurden. Die dort festgestellte radioaktive Belastung war mit 0,4 Becquerell Caesium 137 pro Kilogramm sehr gering und lag mehrere hundertmal unter dem zulässigen Grenzwert, wie die Schweizer Medien weiter berichteten. Wie ich Ihnen bereits vor zwei Jahren geschrieben habe, gelten für japanische Lebensmittel seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima besondere Einfuhrvorschriften in die EU. Diese Vorschriften wurden im Laufe der Zeit modifiziert. Im Moment gilt EU-weit die Verordnung (EU) Nr. 996/2012, die durch die Durchführungsverordnung EU) Nr. 495/2013 vom 29. Mai 2013 ergänzt wird. Bestimmte japanische Lebensmittel aus bestimmten Präfekturen dürfen nur eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung vorliegt, dass sie nicht radioaktiv belastet sind. Alle japanischen Lebensmittel dürfen nur über bestimmte Eingangsorte eingeführt werden. Die Einfuhr muss vorher gemeldet werden, damit die Waren einer Dokumentenprüfung unterzogen werden. 5 Prozent der Waren werden auf ihren Cäsium-Gehalt analysiert. Die Analyseergebnisse werden von den Bundesländern an das BVL gemeldet. Bisher gab es keine auffällige radioaktive Belastung. www.bvl.bund.de/radioaktivitaet - rechte Spalte. Das BVL meldet die Ergebnisse wie alle nationalen Behörden an die EU-Komission. Die EU veröffentlicht die europaweiten Ergebnisse ebenfalls: http://ec.europa.eu/energy/nuclear/radi… - Reports on import controls. Die Schweiz ist aufgrund besonderer Vereinbarungen veterinärrechtlich faktisch in die EU integriert. Das bedeutet, dass beispielsweise die Einfuhrkontrollen am Züricher Flughafen die Einfuhrkontrollen für die EU darstellen. Grundlage ist das Abkommen von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU. Im Veterinärbereich wurde Ende 2006 die Gleichwertigkeit der Vorschriften für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, tierische Nebenprodukte sowie für Tiergesundheit anerkannt, im Bereich Futtermittel, Saatgut etc. ist dies ebenfalls geschehen. Anfang 2009 wurden die gegenseitigen grenztierärztlichen Kontrollen abgeschafft. Neben der Kontrolle von Waren aus Japan wurde ein europaweites Monitoring zu Fischen aus den pazifischen Fanggebieten durchgeführt. Nach allen vorliegenden Daten kann die Frage, ob für den Menschen eine Gefahr beim Verzehr von Fisch oder Meeresfrüchten aus den großen pazifischen Fanggebieten besteht, verneint werden. Weitere Informationen über die möglichen Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima auf das Meeres-Ökosystem und den dort gefangenen Fisch finden Sie auf den Internetseiten des Johann Heinrich von Thünen-Institutes (früher vti, jetzt ti) in einem Fragen-Antworten-Katalog unter folgendem Link: http://www.ti.bund.de/de/startseite/sta… Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Tief Stellvertretender Pressesprecher Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pressestelle Mauerstraße 39-42 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18444-00210 Telefax: +49 (0)30-18444-00209 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Das BVL im Internet: www.bvl.bund.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Tief Stellvertretender Pressesprecher Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pressestelle Mauerstraße 39-42 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18444-00210 Telefax: +49 (0)30-18444-00209 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Das BVL im Internet: www.bvl.bund.de
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine letzten Anfragen stellt sich mir aktuell mehrere neue Fragen…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: Meeresfrüchte aus dem Pazifik/ Ihre Anfrage vom 25.10.2013 [#131]
Datum
20. April 2014 22:42
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine letzten Anfragen stellt sich mir aktuell mehrere neue Fragen zur Situation. 1. Wie hat sich der Umgang mit Fischen und Meeresfrüchten aus dem Pazifik geändert, seit Japan das radioaktiv verseuchte Wasser des Reaktors in verantwortungslosester Art auch offiziell in den Pazifik leitet? 2. Folgende Mitteilung habe ich eben bekommen: "Fukushima-Eilverordnung die Cäsium 134-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan erhöht. So wurde der Grenzwert für Milcherzeugnisse von 370 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) auf 1000 Becquerel heraufgesetzt." "Bisher galt für Fisch der allgemeine Lebensmittelgrenzwert von 600 Becquerel (Bq). Die Eilverordnung lässt jetzt einen doppelt so hohen Cäsium-Grenzwert zu: 1250 Bq pro Kilogramm." "Bis zum Zeitpunkt der EU-Eilverordnung galten für ALLE Lebensmittel die Werte, die in den sogenannten Nach Tschernobyl-Verordnungen (EG) 733/2008 und (EG) 1048/2009 veröffentlicht waren: 370 Bq/kg für Milchprodukte und 600 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel. Diese Grenzwerte gelten auch jetzt noch für alle Lebensmittel, die nicht aus Japan stammen." Quelle Greenpeace.de --> Ist diese Information richtig? --> Womit wird die Anhebung der Grenzwerte begründet? --> Warum gibt es Grenzwerte, wenn sie nach belieben angehoben werden? --> Gibt es in Deutschland eine Ausnahmeregelung, nach der zumindest hier die alten Grenzwerte verbindlich sind? --> Gibt es so eine Ausnahmeregelung in anderen EU Ländern? Ich bedanke mich bereits jetzt für die Antwort (am liebsten per Mail) ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth Anfragenr: 131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Seit dem 25. März 2011 gelten in der EU spez…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Meeresfrüchte aus dem Pazifik und Lebensmittel aus Japan/ Ihre Anfrage vom 20.04.2014
Datum
25. April 2014 10:31
Status
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Seit dem 25. März 2011 gelten in der EU spezielle Einfuhrvorschriften für japanische Lebensmittel. In den vergangenen drei Jahren wurden diese Sondervorschriften mehrfach durch neue ersetzt. Damit wurde der weiteren Entwicklung der Lage Rechnung getragen. Derzeit gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 322/2014 der Europäischen Kommission vom 28. März 2014. Einzelheiten zu den derzeitigen Einfuhrvorschriften, Importkontrollen und Grenzwerten lesen Sie bitte auf unserer Homepage nach: www.bvl.bund.de > Lebensmittel > Unerwünschte Stoffe und Organismen > Radioaktivität > Reaktorunglück in Fukushima oder unter dem folgenden Link: http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/06_Radioaktivitaet/01_Fukushima/lm_Fukushima_node.html Nur soviel sei hier erwähnt. Derzeit gelten für japanische Lebensmittel folgende Grenzwerte: Die Summe der Radionuklide Cäsium-134 und Cäsium-137 darf nicht mehr als 10 Bq/kg für Mineralwasser, vergleichbare Getränke und grünen Tee, 50 Bq/kg für Milch, Getränke auf Milchbasis sowie Säuglings-/Kleinkindernahrung sowie 100 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel betragen. Ihre in der Anfrage zitierte Meldung von Greenpeace datiert vom 1. April 2011 und ist daher inhaltlich nicht aktuell. Für weitere Informationen über die möglichen Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima auf das Meeres-Ökosystem und den dort gefangenen Fisch verweise ich Sie an das Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei. Unter dem folgenden Link sind zu diesen Fragen Informationen zu finden: http://www.ti.bund.de/de/startseite/startseite/faq-japan.html Mit freundlichen Grüßen