Mehrfacher Treibstoff-Ablass durch ein bestimmtes Luftfahrzeug innerhalb weniger Tage

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Am 14.09.21 und 16.09.21 kam es zu mehreren Treibstoff-Ablässen des Luftfahrzeugs
Reg.: N614UP United States
Type: Boeing 747-44AF(SCD)
ICAO24: A7FF6A
Airline: United Parcel Service (UPS)
über dem südlichen Rheinland-Pfalz (12 t Treibstoff) und dem südlichen Nordrhein-Westfalen (36,6 t Treibstoff).

Darüber berichtet unter anderem
https://www.volksfreund.de/region/kerosinregen-neuer-zwischenfall-ueber-der-eifel_aid-62821953

Der Flugverlauf kann jeweils nachvollzogen werden unter
https://globe.adsbexchange.com/?icao=a7ff6a&lat=50.551&lon=6.532&zoom=8.8&showTrace=2021-09-14
und
https://globe.adsbexchange.com/?icao=a7ff6a&lat=50.551&lon=6.532&zoom=8.8&showTrace=2021-09-16

Siehe dazu auch die Einträge Nummer 76 und 77 in Ihrer "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum" unter
https://www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf

Meine Fragen:

1) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Zulassung dieses Luftfahrzeugs (Stichwort "„Lufttüchtigkeitsanweisung“) ?

2) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtbetrieben, d. h. die betreffende Wartungs- und Herstellerfirma und deren Personal ?

3) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen, d. h. die betreffende Fluggesellschaft und deren Personal ?

4) Welche Maßnahmen Ihrerseits wurden konkret in diesem Fall unternommen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.09.21 und 1…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mehrfacher Treibstoff-Ablass durch ein bestimmtes Luftfahrzeug innerhalb weniger Tage [#230469]
Datum
3. Oktober 2021 19:36
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.09.21 und 16.09.21 kam es zu mehreren Treibstoff-Ablässen des Luftfahrzeugs Reg.: N614UP United States Type: Boeing 747-44AF(SCD) ICAO24: A7FF6A Airline: United Parcel Service (UPS) über dem südlichen Rheinland-Pfalz (12 t Treibstoff) und dem südlichen Nordrhein-Westfalen (36,6 t Treibstoff). Darüber berichtet unter anderem https://www.volksfreund.de/region/kerosinregen-neuer-zwischenfall-ueber-der-eifel_aid-62821953 Der Flugverlauf kann jeweils nachvollzogen werden unter https://globe.adsbexchange.com/?icao=a7ff6a&lat=50.551&lon=6.532&zoom=8.8&showTrace=2021-09-14 und https://globe.adsbexchange.com/?icao=a7ff6a&lat=50.551&lon=6.532&zoom=8.8&showTrace=2021-09-16 Siehe dazu auch die Einträge Nummer 76 und 77 in Ihrer "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum" unter https://www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf Meine Fragen: 1) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Zulassung dieses Luftfahrzeugs (Stichwort "„Lufttüchtigkeitsanweisung“) ? 2) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtbetrieben, d. h. die betreffende Wartungs- und Herstellerfirma und deren Personal ? 3) Welche Auswirkungen hat eine derartige Häufung von Vorfällen eines bestimmten Luftfahrzeugs auf die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen, d. h. die betreffende Fluggesellschaft und deren Personal ? 4) Welche Maßnahmen Ihrerseits wurden konkret in diesem Fall unternommen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230469/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Z5017 10601 211004 Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das Luftfahrt-Bundesa…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5017 10601 211004 Antragsteller/in
Datum
4. Oktober 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das Luftfahrt-Bundesamt. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an unseren Datenschutzbeauftragten zur direkten Beantwortung an Sie weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage Az. Z5017 10601 211004 [#230469] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage (Az…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage Az. Z5017 10601 211004 [#230469]
Datum
18. November 2021 22:30
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage (Az. Z5017 10601 211004) „Mehrfacher Treibstoff-Ablass durch ein bestimmtes Luftfahrzeug innerhalb weniger Tage“ vom 03.10.2021 (#230469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Am 04.10.21 schrieben Sie "Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an unseren Datenschutzbeauftragten zur direkten Beantwortung an Sie weitergeleitet." Leider habe ich bislang keine weitere Nachricht erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vieln Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230469/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
Z5017 10601 211119 Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Erinnerung erneut an den zuständigen Dat…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5017 10601 211119 Antragsteller/in
Datum
19. November 2021 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Erinnerung erneut an den zuständigen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte um direkte Beantwortung weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Ihre Anfrage -Mehrfacher Treibstoff-Ablass Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag unter Berufung auf das Informati…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage -Mehrfacher Treibstoff-Ablass
Datum
6. Dezember 2021 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrachte ich als eine allgemeine Anfrage, da die Voraussetzungen an eine Auskunft nach dem IFG nicht vorliegen. Ihre Fragen beziehen sich nicht auf amtliche Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG. Sowohl das Luftfahrzeug mit der Kennung N614UP als auch das operierende Luftfahrtunternehmen United Parcel Service stehen unter Aufsicht der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA). Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann daher keine Aussage darüber treffen, inwieweit die von Ihnen angeführten Vorfälle Auswirkungen auf die Genehmigung und Überwachung des operierenden Luftfahrtunternehmens sowie auf die Zulassung des Luftfahrzeugs haben. Zu Maßnahmen seitens der amerikanischen Behörde liegen uns keine Informationen vor. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden - wie im Großteil der Welt - Vorfeldinspektionen an ausländischen Luftfahrzeugen durchgeführt, um deren Luftverkehrssicherheit zu bewerten und bei eventuellen Missständen, deren Abhilfe anzustoßen. In Abhängigkeit von der Schwere des Missstandes erfolgt dies auch im Benehmen mit der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörde. Meldungen über Ereignisse, soweit sie dem LBA vorliegen, finden bei der Planung jener Vorfeldinspektionen grundsätzlich Berücksichtigung, um ggf. Schwerpunkte zu bilden. Für weitere allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Fachbereiche: - Referat B3 für Fragen zur Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen - Referat T5 für Fragen zur Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem IFG, der die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte eine entsprechende Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage -Mehrfacher Treibstoff-Ablass [#230469] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbe…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage -Mehrfacher Treibstoff-Ablass [#230469]
Datum
6. Dezember 2021 23:51
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre Recherche. Ein förmlicher Bescheid ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230469/