Mehrkosten für die Erbringung von Sach- statt Geldleistungen
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Soweit vorhanden Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Mehrkosten es verursachen würde, wenn in einem der Grundsicherungssysteme die Geldleistungen ganz oder teilweise durch Sach- oder Dienstleistungen ersetzt würden. Als Grundsicherungssysteme zählen insbesondere die
1. Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II)
2. Grundsicherung für Erwerbsunfähige (SGB XII)
3. Kriegsopferfürsorge (BVG)
4. existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Information nicht vorhanden
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Datum5. Oktober 2023
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7. November 2023
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