Mehrtägiger Verwandtschaftsbesuch aus Bayern in unser Wohnung in NRW

meine Enkelin und meine Urenkelin aus Bayern möchten uns ab dem 6. Juni 2020
in Münster NRW besuchen und 14 Tage bleiben und auch in unserer Wohnung übernachten.
Ist erlaubt?
Viele Grüße
Gabi << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mehrtägiger Verwandtschaftsbesuch aus Bayern in unser Wohnung in NRW [#187549]
Datum
28. Mai 2020 15:08
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Enkelin und meine Urenkelin aus Bayern möchten uns ab dem 6. Juni 2020 in Münster NRW besuchen und 14 Tage bleiben und auch in unserer Wohnung übernachten. Ist erlaubt? Viele Grüße Gabi Antragsteller/in Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187549 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-05-28 - Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist beim Minist…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-05-28 - Ihre IFG-Anfrage
Datum
28. Mai 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist beim Ministerium des Innern des Landes NRW eingegangen. Nach Durchsicht Ihres Schreibens fällt Ihr Anliegen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Ich habe Ihr Schreiben daher an das fachlich zuständige Ressort weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehrtägiger Verwandtschaftsbesuch aus Bayern in unserer Wohnung in NRW Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mehrtägiger Verwandtschaftsbesuch aus Bayern in unserer Wohnung in NRW
Datum
5. Juni 2020 14:33
Status
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns von der Ministerium des Innern zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Gegen einen Besuch Ihrer Enkelin und Urenkelin aus Bayern bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit mit Ihrer Familie. Mit freundlichen Grüßen