Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen-Investition

Frage 1
Wer heute (Jahr 2023) eine PV-Anlage inkl. Montage bestellt und diese erst im Januar 2024 installiert bzw. geliefert bekommt und somit die Rechnung erste im Januar 2024 oder später erhält ist dann eine MWSt-befreiung sicher?

Frage 2
Wird grundsätzlich 2024 eine PV-Anlage bestellt und montiert gilt auch dann eine MWSt-befreiung?

Frage 3
Wie lange gilt die MWSt-befreiung für PV-Anlagen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
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Dieter Weiland
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frage 1 Wer heute (Jahr 2023) eine PV…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Dieter Weiland
Betreff
Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen-Investition [#278105]
Datum
5. Mai 2023 14:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage 1 Wer heute (Jahr 2023) eine PV-Anlage inkl. Montage bestellt und diese erst im Januar 2024 installiert bzw. geliefert bekommt und somit die Rechnung erste im Januar 2024 oder später erhält ist dann eine MWSt-befreiung sicher? Frage 2 Wird grundsätzlich 2024 eine PV-Anlage bestellt und montiert gilt auch dann eine MWSt-befreiung? Frage 3 Wie lange gilt die MWSt-befreiung für PV-Anlagen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Weiland Anfragenr: 278105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278105/ Postanschrift Dieter Weiland << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Weiland
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Weiland, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir als Bürgeranfrage bewerten und nicht als IFG-…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen-Investition [#278105]
Datum
17. Mai 2023 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weiland, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir als Bürgeranfrage bewerten und nicht als IFG-Antrag nach dem Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes. Gern beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Zu 1) Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) wurde ein neuer Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. § 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten; eine zeitliche Befristung ist nicht vorgesehen. Damit profitieren Bürgerinnen und Bürger die eine PV-Anlage im Jahr 2023 anschaffen von dieser Regelung, auch wenn die PV-Anlage erst in 2024 installiert bzw. geliefert wird. Zu 2) Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 0% für die Lieferung einer PV-Anlage gilt auch, wenn diese im Jahr 2024 bestellt und montiert wird (sofern die PV-Anlage die unter Frage 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt). Zu 3) Eine zeitliche Befristung für den ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs.3 Nummer 1 UStG (Lieferung von PV-Anlagen) ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Dieter Weiland
Guten Tag, Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dieter Weiland Anfragenr: 278105 Antwort an: <&l…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Dieter Weiland
Betreff
AW: Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen-Investition [#278105]
Datum
17. Mai 2023 13:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dieter Weiland Anfragenr: 278105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278105/ Postanschrift Dieter Weiland << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>