Meine Anfrage auf Frag den Staat

es wird auf die Anfrage bei Frag den Staat aufmerksam gemacht die an Sie Weitergeleitet worden ist ( https://fragdenstaat.de/a/269717) .

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Meine Anfrage auf Frag den Staat [#273728]
Datum
22. März 2023 11:55
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wird auf die Anfrage bei Frag den Staat aufmerksam gemacht die an Sie Weitergeleitet worden ist ( https://fragdenstaat.de/a/269717) .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 273728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273728/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
22. März 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Automatische Antwort [#273728] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Anfrage auf Frag den Staa…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort [#273728]
Datum
25. April 2023 10:04
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Anfrage auf Frag den Staat“ vom 22.03.2023 (#273728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
25. April 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
Ihre Anfrage auf Frag den Staat vom 22.03.2023 Es soll angeblich der IFG NRW nicht gelten
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage auf Frag den Staat vom 22.03.2023
Datum
13. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Es soll angeblich der IFG NRW nicht gelten
Stefan Erdtel
AW: Ihre Anfrage auf Frag den Staat vom 22.03.2023 [#273728] Guten Tag, Ihr Antwort vom 13.06.2023 unter dem Akte…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre Anfrage auf Frag den Staat vom 22.03.2023 [#273728]
Datum
24. Juni 2023 09:34
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Antwort vom 13.06.2023 unter dem Aktenzeichen 327 E 214/23 habe ich am 22.06.20023 erhalten . Es wird sich recht herzlich bedankt das Sie nach fast 3 Monaten zu einer Antwort durchringen konnten . Ich wollte jedoch nicht wie Sie behaupten eine Akteneinsicht nehmen sondern nur ein Aktenzeichen aus der Akte habe , damit die Anfrage auf Frag den Staat 8 https://fragdenstaat.de/a/269717 ) beantwortet werden kann und der Beschluss wo das Verfahren ggf. eröffnet worden wegen Entziehung Minderjähriger seinen Abschluss gefunden hat und der Beschluss auf nach 1544.Jk17 in die NRWE Datenbank eingestellt werden kann . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
24. Juni 2023 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Automatische Antwort [#273728] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Anfrage auf Frag den Staa…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort [#273728]
Datum
22. Dezember 2023 10:14
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Anfrage auf Frag den Staat“ vom 22.03.2023 (#273728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 242 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Staatsanwaltschaft Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Dezember 2023 10:15
Status
Warte auf Antwort

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