Meinungsumfragen 2013 – 2015

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11265]
Datum
4. September 2015 23:06
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr oben genannter Antrag ist am 4. September 2015 hier eingegangen und befindet si…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 4. September 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11265])
Datum
10. September 2015 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr oben genannter Antrag ist am 4. September 2015 hier eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und mit Blick auf eine möglicherweise erforderliche Zustellung eines schriftlichen Bescheides bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
An Antragsteller/in Antragsteller/in Nach Prüfung des Antrags kann ich die erforderliche Anspruchsberechti­gung …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 4. September 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11265])
Datum
23. September 2015 16:04
Status
Warte auf Antwort
An Antragsteller/in Antragsteller/in Nach Prüfung des Antrags kann ich die erforderliche Anspruchsberechti­gung i. S. v. § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-West­falen (IFG NRW) nicht feststellen. Nach dieser Vorschrift hat jede natürli­che Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amt­lichen Informationen. Da – insbesondere unter Berücksichtigung der unterbliebenen Reaktion auf meine Bitte um Mitteilung einer Postanschrift – keine verifizierbaren Informationen über die Identität von „Antragsteller/in Antragsteller/in“ vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter diesem Namen eine mir unbekannte juristische Person steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen sind von dem Antrag nicht betroffen, so dass Ansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Verbraucherinformationsgesetz nicht in Betracht kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin über den Inhalt Ihrer Email vom 23.09.2015 etwas verwundert. Ich hat…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 4. September 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11265]) [#11265]
Datum
24. September 2015 22:17
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin über den Inhalt Ihrer Email vom 23.09.2015 etwas verwundert. Ich hatte auf Ihre Email vom 10.09.2015 aus zwei Gründen nicht reagiert und auch keine unmittelbare Mitteilungspflicht erkennen können. 1) Meine postalische Anschrift war Ihnen mit meiner Anfrage direkt übermittelt worden. Ich hatte jedoch von meinem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, dass meine Anfrage auch elektronisch beantwortet wird. 2) Ich kann nicht erkennen, woraus sich ergeben würde, dass hinter meiner Identität keine natürlich Person i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NRW steht. Sie haben in Ihrer Email vom 23.09.2015 auch nicht dargelegt, woraus sich Ihr Verdacht ergibt, so dass ich mir nicht sicher bin, wie ich Ihre Zweifel auflösen kann. Ich darf bei dieser Gelegenheit aber auch darauf hinweisen, dass eine Identitätsfeststellung seitens des IFG NRW nicht vorgesehen ist. Vielmehr haben Sie zunächst generell zu anzunehmen, dass die Person anspruchsberechtigt ist, da auch hinter jeder juristischen Person immer eine natürliche Person steht, die für sie agiert. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass die Frau Landesbeauftragte in ihrem letzten Tätigkeitsbericht noch einmal deutlich gemacht hat, dass Anfragen auch anonym gestellt werden können und mithin eine Identitätsfeststellung generell auszuscheiden hat. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, wie Sie zu reagieren beabsichtigten und legen Sie mir bitte insbesondere dar, auf welchen sachlichen Indizien und / oder Beweisen Ihre Annahme beruht. Dann kann ich diese sicher auch ausräumen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" vom 04…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 4. September 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11265]) [#11265]
Datum
6. Oktober 2015 09:45
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" vom 04.09.2015 (#11265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" [#11265]
Datum
22. November 2015 09:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11265 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Staatskanzlei nicht zu antworten bereit ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2015 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" [#11265]
Datum
23. November 2015 10:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2015 wird hiermit bestätigt.