Meinungsunterdrückung durch Zensur
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt liegt der Anfrage zugrunde:
Am 05. September 2020 erstellte ich einen Kommentar zu Ihrer Berichterstattung zu den Ausschreitungen in Leipzig. Dieser Kommentar wurde nicht freigeschaltet, obwohl dieser in keinster Weise gegen die Kommentarrichtlinien des MDR verstößt. Daraufhin stellte ich eine Anfrage/Beschwerde gemäß §16 MDR-Staatsvertrag sowie Art. 13 MDR-Satzung an den Rundfunkrat:
Werte Frau T., Werte Mitglieder des RR,
Sie werden aufgefordert mir detailliert darzulegen, warum mein Kommentar:
„@MDR: Also wie darf ich Ihr*e Wortwahl verstehen – Nicht angemeldete Demos sind Ihr*er Worte nach „Demos“ bzw. „Spontandemos“. Ach wie lustig ist das Framing mit Gender*.“
nicht auf der Seite:
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/krawalle-leipzig-polizei-linke-100.html
veröffentlicht wurde. Kann der MDR wohl keine Ironie mehr vertragen? Ich fühle mich hierbei meiner verbrieften Rechte im GG beraubt.
Dies ist eine offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag sowie Art. 13 MDR-Satzung. Da der MDR anscheinend meine Beschwerden nicht weiterleitet, bzw. nur ungenügend beantwortet, sind öffentlich zugängliche Adressen des RR (Personen des öffentlichen Lebens!) im CC genannt. Ich bitte außerdem um Einhaltung des DSVGO!
Ich erhielt daraufhin eine absolut unbefriedigende Antwort mit pauschalen Anschuldigungen, dass es sich um eine Behauptung ohne Beleg handeln würde. Mit Antwort lieferte ich Belege zu meinem Kommentar und forderte eine detailliertere Aussage vom MDR:
Daraufhin die Antwort:
Sie werden hier keinesfalls mit einer "pauschalen Antwort abgespeist". Ich habe mich mit Ihrer Zuschrift beschäftig und sie beantwortet.
In dem Artikel wurde an keiner Stelle behauptet, es handle sich um eine angemeldete Demonstration. Das tut auch nichts zur Sache, denn eine Demonstration ist eine Demonstration. Ob nun eine Anmeldung – oder vielmehr Anzeige derselben - erfolgt ist oder nicht. Eine Demonstration, im Grundgesetz auch Versammlung genannt, definiert das Bundesverfassungsgericht als eine Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zweck gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Es steht auf einem ganz anderen Blatt, dass Versammlungen oder Demonstrationen unter freiem Himmel nach dem sächsischen Versammlungsgesetz der Anzeige bedürfen. Das hat organisatorische Gründe, um etwa die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Anzeige soll demzufolge spätestens 48 Stunden vor der Demonstration erfolgen.
Auch Spontandemonstrationen sind Demonstrationen. Hier impliziert der Begriff "spontan", dass die Versammlung kurzfristig aus einer Situation oder einem Augenblick heraus entstanden ist. Hieraus ergeben sich andere gesetzliche Vorschriften zur Anzeige bei den Versammlungsbehörden, den Charakter der Veranstaltung ändern sie nicht. Es bleibt eine Demonstration
Im zweiten Teil Ihres Kommentars spielen Sie mit dem Begriff Framing. Es ist für uns nicht ersichtlich, ob sich der Satz auf die von Ihnen im vorangegangenen Satz gewählte Schreibweise der Worte "Ihr*e" bzw. "Ihr*er" bezieht und Sie sich selbst auf Korn nehmen oder ob Sie uns, dem MDR, Framing vorwerfen. Es fehlt der Zusammenhang und damit der Bezug zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Mit dieser Antwort gibt der MDR selbst zu, dass es sich dabei um eine Meinung handelt. Mit Ihrer Meinung pauschalisieren und verniedlichen Sie nicht angemeldete linke (gewalttätige) Demonstrationen einfach zu „Demos“ und „Spontandemos“. Andererseits sprechen Sie bei Coronagegnern von „widerrechtlichen Zusammenrottungen“ (vgl. https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/corona-kolumne-zumutung-fuer-aufgeklaerte-menschen100.html), verwenden dabei STASI-Sprech und bezeichnen die Demonstration als „widerrechtlich“, obwohl Sie mit Ihrer Antwort selbst zugeben, dass jede Person und Gruppe unabhängig der politischen und gesellschaftlichen Couleur ein Recht auf Versammlung hat. Dies betrifft im übrigen auch Coronagegner.
Sie framen und pauschalisieren damit Ihre eigene politische Meinung zur einzig allumfassend zutreffenden Meinung und unterdrücken Meinungen außerhalb Ihres eigenen Meinungskorridors. Sie zensieren damit meine Aussagen und verletzen damit meine, im GG verbrieften Rechte und verstoßen zudem gegen das Neutralitätsgebot des ÖRR.
Sie werden hiermit aufgefordert, mir darzulegen, wie zukünftig Meinungsunterdrückung durch den MDR vermieden und das Neutralitätsgebot des MDR wieder hergestellt wird.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. September 2020
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23. Oktober 2020
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