Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) § 12 Abs. 1 "beauftragte Stelle“ - Fundstelle gesucht
Bitte zeigen Sie die öffentlich bekannt gemachte gesetzliche Bestimmung/Fundstelle auf der entnommen werden kann wer die in Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) § 12 Abs. 1 bezeichnete "beauftragte Stelle“ (Name, Adresse) ist.
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) vom 13. März 2018
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag darf die zuständige örtliche Meldebehörde oder die gemeinsame zentrale Meldebehörde nach § 2 AGBMG dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermitteln:
[..]
Quelle:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-MeldeDVRPrahmen
bzw.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/xd5/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12
Anfrage abgelehnt
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Datum30. August 2021
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1. Oktober 2021
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