Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern

derzeit recherchiere ich für einen Artikel zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in deutschen Krankenhäusern und würde gerne folgendes von Ihrer Behörde wissen:

wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet?
Falls zutreffend:
1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a)
a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie
b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: derzeit recherchi…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172576]
Datum
21. Dezember 2019 17:24
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
derzeit recherchiere ich für einen Artikel zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in deutschen Krankenhäusern und würde gerne folgendes von Ihrer Behörde wissen: wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet? Falls zutreffend: 1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden? 2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a) a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist. 3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172576
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172576]
Datum
13. Januar 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Mit freundlichen Grüßen