Melderegisterauskünfte

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Konz gebeten?
2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren?
3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar?
3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vi…
An Verbandsgemeindeverwaltung Konz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Melderegisterauskünfte [#9010]
Datum
30. März 2015 18:31
An
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Konz gebeten? 2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren? 3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar? 3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir diese an das Innenministeri…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
Melderegisterauskünfte [#9010]
Datum
9. April 2015 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir diese an das Innenministerium in Mainz weitergeleitet haben. Eine Auskunft kann Ihnen erst erteilt werden, wenn eine Antwort des Innenministeriums vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrter Herr Koster, gerne lassen wir Ihnen eine Aufstellung zukommen. Wir möchten Sie allerdings darauf …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
Melderegisterauskünfte [#9010]
Datum
28. April 2015 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, gerne lassen wir Ihnen eine Aufstellung zukommen. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass ein Informationszugangsrecht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG für vorhandene amtliche Informationen besteht. Eine Informationsbeschaffungspflicht der Behörde besteht nicht. Ihre Anfrage vom 30. März 2015 bezieht sich auf Daten, die nicht bereits vorhanden sind und deshalb erarbeitet werden müssten (Heraussuchen aller Zahlungseingänge für Melderegisteranfragen der letzten Jahre, die bei unserer Verbandsgemeindekasse verbucht wurden und dadurch Rückschluss auf die Zahl der erteilten Auskünfte aus dem Melderegister). Außerdem wäre die Aufstellung, die durch uns erarbeitet werden könnte, nicht aussagekräftig, da Melderegisteranfragen, die vor Ort gestellt werden, nicht erfasst und damit nicht nachvollzogen werden können. Desweiteren werden gebührenfrei erteilte Melderegisterauskünfte (hauptsächlich an andere deutsche Behörden) in keiner Weise dokumentiert. Sollten Sie an einer Aufstellung über die gebührenpflichtigen Melderegisterauskünfte (Zahlung per Überweisung) interessiert sein, wäre dies für uns mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Der Verwaltungsaufwand wird auf ca. 200 € geschätzt, der als Verwaltungsgebühr zu zahlen wäre. Bitte teilen Sie uns bis zum 04.05.2015 mit, ob Sie die Aufstellung wünschen oder nicht.

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Matthias Koster
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich meine Anfrage zurück, rege aber an, künftig eine sol…
An Verbandsgemeindeverwaltung Konz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Melderegisterauskünfte [#9010]
Datum
28. April 2015 21:30
An
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich meine Anfrage zurück, rege aber an, künftig eine solche Statistik einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 9010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>