Meldestelle Antifeminismus Amadeu Antonio Stiftung: Rechtsgrundlage u.a.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Ihr Ministerium die o.g. Meldestelle in 2022 mit 133.000 Euro und in 2023 mit 150.000 Euro gefördert hat, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle Antifeminismus Amadeu Antonio Stiftung: Rechtsgrundlage u.a. [#287737]
Datum
6. September 2023 12:27
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Ihr Ministerium die o.g. Meldestelle in 2022 mit 133.000 Euro und in 2023 mit 150.000 Euro gefördert hat, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287737/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IFG-Antrag - Meldestelle Antifeminismus Amadeu-Antonio-Stiftung: Rechtsgrundlage u.a. [#287737] Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag - Meldestelle Antifeminismus Amadeu-Antonio-Stiftung: Rechtsgrundlage u.a. [#287737]
Datum
22. September 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. September 2023 zur „Meldestelle Antifeminismus“, mit der Sie Folgendes wissen möchten: " Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Ihr Ministerium die o.g. Meldestelle in 2022 mit 133.000 Euro und in 2023 mit 150.000 Euro gefördert hat, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung." Nach den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage. Deshalb erhalten Sie keinen Bescheid. Gerne möchten wir aber Ihre Anfrage nachfolgend beantworten: Das Projekt „Antifeminismus begegnen – Demokratie stärken“ ist ein Ergebnis des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus (weiterführende Informationen: https://www.demokratie-leben.de/das-programm/hintergrund/kabinettsausschuss-zur-bekaempfung-von-rechtsextremismus-und-rassismus). Der im Jahr 2020 beschlossene Maßnahmenkatalog sieht unter Nr. 53. die „Förderung von Projekten zum Thema Antifeminismus und Rechtsextremismus“ vor. Das Projekt wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Basis der entsprechenden Förderrichtlinie umgesetzt, s. https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/Demokratie-Leben/Downloads_Dokumente/Foerderung/Richtlinie_zur_Foerderung_von_Projekten_der_Demokratiefoerderung_der_Vielfaltgestaltung_und_zur_Extremismuspraevention.pdf <https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/Demokratie-Leben/Downloads_Dokumente/Foerderung/Richtlinie_zur_Foerderung_von_Projekten_der_Demokratiefoerderung_der_Vielfaltgestaltung_und_zur_Extremismuspraevention.pdf> ). Ziel des Projektes ist es, u.a. Akteur*innen der Bildungs- und Präventionsarbeit für Antifeminismus als demokratiefeindliches Phänomen zu sensibilisieren und dies in ihre Angebote und Strategien zu integrieren. Weiterhin soll Antifeminismus, Geschlechter- und Familienpolitik und ihre Verknüpfung mit migrationspolitischen Entwicklungen als zentrales Mobilisierungsfeld neu-rechter oder extrem rechter Akteurinnen und Akteure beleuchtet und einer Normalisierung von rechtsextremen und vielfaltsfeindlichen Einstellungen und Haltungen entgegengewirkt werden. Voranstellen möchte ich, dass in unserer pluralen, demokratischen Gesellschaft Meinungsfreiheit gilt. Niemand ist gezwungen, feministische Positionen zu vertreten. Antifeminismus geht aber über eine einfache Meinungsverschiedenheit und das friedliche und sachliche Aushandeln unterschiedlicher Positionen hinaus. Ihm liegt die Vorstellung zugrunde, dass nicht alle Menschen gleich seien. In systematisch organisierten Kampagnen und Aktionen werden daher Menschen und Organisationen angefeindet, bedroht und sogar physisch angegriffen, die sich für Gleichberechtigung, Gleichstellung und eine selbstbestimmte Lebensweise von Frauen und LSBTIQ* einsetzen. Auf diese Weise werden Menschen in der Debatte mundtot gemacht. Unter anderem deshalb können über das Portal www.antifeminismus-melden.de Betroffene oder Beobachtende Meldungen über antifeministische Vorfälle einstellen. Von Interesse sind dabei Vorfälle, die sich gegen Frauen und LSBTIQ* richten sowie Vorfälle, die ein organisiertes Vorgehen gegen Gleichberechtigung und Gleichstellung sowie Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensweise von Frauen und LSBTIQ* zeigen. Häufig folgen diese Ereignisse einer politischen Strategie. Sie senden eine Botschaft, die sich gegen Selbstbestimmung, die Gleichheit aller Geschlechter und die Sichtbarkeit marginalisierter Personen richtet. Als Angriffe werden sowohl physische Angriffe erfasst als auch Diffamierungen, Bedrohungen und Beleidigungen. Die Meldestelle erfasst sowohl strafbare antifeministische Vorfälle als auch solche, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Dies ist ein übliches Vorgehen und wird auch bei anderen Meldestellen, wie zum Beispiel der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus angewandt. Hintergrund ist, dass Angriffe sich zum Teil in einer Grauzone bewegen, in der nicht immer klar ist, was strafbar ist und was nicht. Betroffene oder Beobachtende haben direkt nach einem Vorfall in der Regel auch noch keine abschließende rechtliche Einordnung eines Vorfalls. Zudem erlaubt die Erfassung und Analyse von Vorfällen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze eine bessere Einschätzung des gesellschaftlichen Potenzials für strafbare antifeministische Handlungen. Das Arbeitsfeld Antifeminismus als Ideologie der Ungleichwertigkeit ist ein junges Feld. Wir wissen noch nicht viel über das Ausmaß, die Erfahrungen von Betroffenen und die Hintergründe. Das Monitoring antifeministischer Vorfälle leistet einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit des Phänomens. Zahlen und Fakten zur Tragweite antifeministischer Bestrebungen erlauben eine bessere Analyse. Im Fokus stehen die Betroffenen und ihre Erfahrungen. Ziel der Meldestelle ist die Dunkelfelderhellung und die Opferbefragung und damit die Einordnung strafbarer antifeministischer Handlungen als Hasskriminalität. Aussagekräftige Daten über Betroffenenerfahrungen sind die Grundlage von gezielter Prävention und Intervention. Zu der „Meldestelle Antifeminismus“ an sich sind bedauerlicherweise falsche Informationen im Umlauf: Das Portal ist weder ein Portal zum „Petzen“, noch wird Denunziation befördert. Dies ist nicht möglich, denn es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Auf der Website (siehe: https://antifeminismus-melden.de/datensicherheit/) wird darauf deutlich hingewiesen. Sollten Betroffene jedoch eine Beratung wünschen, können sie ihre E-Mailadresse für die weitere Kontaktaufnahme angeben. Die Betroffenen werden dann an einschlägige Beratungsstellen vermittelt. Die Meldestelle ist in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft und kein Instrument der Strafverfolgung. Eine Meldung bei der Meldestelle ersetzt daher keine Strafanzeige bei der Polizei. Die gemeldeten Fälle werden fachlich geprüft. Die Meldungen, bei denen es sich tatsächlich um antifeministische Vorfälle handelt, werden zu einer Chronik zusammengeführt. Aus den gesammelten Erfahrungen der Betroffenen sollen Erkenntnisse über das Ausmaß von Antifeminismus in Deutschland und zur Unterstützung von Betroffenen gesammelt werden. Ziel ist es darüber hinaus, Politik, Verwaltung und Sicherheitsbehörden für das Phänomen zu sensibilisieren. Weitere Informationen zum Arbeitsprozess der Meldestelle Antifeminismus finden Sie hier: https://antifeminismus-melden.de/datensicherheit/. Die Wissenschaftliche Begleitung des Projektes hat „Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“ übernommen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://www.demokratie-leben.de/das-programm/programmevaluation Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Referat Z14 Justitiariat, Informationsfreiheitgesetz, Geheimschutz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Postadresse: Glinkastraße 24, 10117 Berlin Telefon: 03018 555-0 E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! 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