Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung: Rechtsgrundlage u.a.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung: Rechtsgrundlage u.a. [#287738]
Datum
6. September 2023 12:30
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287738/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#287738] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldest…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#287738]
Datum
15. Oktober 2023 13:42
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung: Rechtsgrundlage u.a.“ (06.09.2023, #287738) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>