Meldestelle Berliner Register: Rechtsgrundlage

Die Berliner Register sind Meldestellen, die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeit zumeist anonym aufnehmen und dokumentieren. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der Berliner Register basiert. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden, wie es in der Vergangenheit scheinbar bereits geschehen ist. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle Berliner Register finanziell fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens m.E. mit in der Verantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Be…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle Berliner Register: Rechtsgrundlage [#287746]
Datum
6. September 2023 12:46
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berliner Register sind Meldestellen, die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeit zumeist anonym aufnehmen und dokumentieren. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der Berliner Register basiert. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden, wie es in der Vergangenheit scheinbar bereits geschehen ist. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle Berliner Register finanziell fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens m.E. mit in der Verantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287746/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. September 2023 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die Berliner Register dienen der Erfassung von Vorfällen von Diskriminier…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Meldestelle Berliner Register: Rechtsgrundlage [#287746]
Datum
11. September 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Berliner Register dienen der Erfassung von Vorfällen von Diskriminierung und Ausgrenzung. Diese Thematik fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Mit freundlichen Grüßen