Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Kontaktmöglichkeiten zu einer Meldestelle innerhalb Ihrer Behörde gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ko…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz [#295944]
Datum
1. Januar 2024 11:59
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontaktmöglichkeiten zu einer Meldestelle innerhalb Ihrer Behörde gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295944/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Guten Tag, bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich mitteilen, dass Sie sich an folgende E-Mail Adresse weden können: …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz [#295944]
Datum
3. Januar 2024 15:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich mitteilen, dass Sie sich an folgende E-Mail Adresse weden können: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, können Sie mir bitte mitteilen, wie lange diese Mail-Adresse schon eingerichtet ist? Können Sie mir bi…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz [#295944]
Datum
4. Januar 2024 01:12
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie mir bitte mitteilen, wie lange diese Mail-Adresse schon eingerichtet ist? Können Sie mir bitte mitteilen, wer in der Bezirksregierung für die Bearbeitung des Mail-Postfaches zuständig ist und wie lange es dann dauert, bis man eine Rückmeldung erhält? Können Sie mir bitte auch mitteilen, an wen ich mich anonym persönlich und telefonisch gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz wenden kann? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295944/

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Bezirksregierung Detmold
Guten Tag, zunächst Ihnen noch ein gutes neues Jahr. Ihre Fragen kann ich folgendermaßen beantworten: Die E-Mai…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: WG: Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz [#295944]
Datum
5. Januar 2024 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zunächst Ihnen noch ein gutes neues Jahr. Ihre Fragen kann ich folgendermaßen beantworten: Die E-Mai-Adresse der Internen Meldestelle der Bezirksregierung Detmold (also das Funktionspostfach hinweisgebermeldestelle@...) ist seit dem 02.07.2023 eingerichtet. Zuständig für die Bearbeitung bin ich, mein Vertreter ist Herr Ronny Abraham. Eine Bestätigung des Eingangs der Meldung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen (§ 17 I Nr. 1 HinSchG). Verzögerungen hat es hier bisher nicht gegeben. Anonym persönlich und telefonisch können Sie sich für Eingaben nach dem HinSchG an mich wenden. Wenn Sie bei mir persönlich vorsprechen möchten, empfiehlt sich eine Terminabsprache, auch da ich generell dienstags, mittwochs und jeden zweiten Freitag im HomeOffice arbeite. Ich erlaube mir zum Verfahren noch weitere Hinweise: Eingaben an die Interne Meldestelle der Bezirksregierung Detmold nach den HinSchG sind insbesondere vorgesehen für Beschäftigte der Bezirksregierung Detmold (vgl. § 1 Abs. 1 HinSchG) Das Verfahren nach dem HinSchG ist also ein anderes Verfahren als die generelle Anfragemöglichkeit über das Portal "Frag-den-Staat", bei dem die Behörde auch über dieses Portal antwortet. Wenn eine Meldung nach dem HinSchG anonym erfolgt, ist es möglich, dass die Bestätigung des Eingangs der Meldung technisch nicht umsetzbar ist (z.B. bei anonymer Sendung per Briefpost). In diesen Fällen besteht für die Behörde auch keine Pflicht, da diese eben nicht ausführbar wäre. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen