Meldestelle nach dem HinSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.
Hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?

2.
Wann hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das FM NRW für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?

3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?

4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW. Ist das FM NRW nach Auffassung dazu verpflichtet, derartige Zugänge einfach zugänglich zu gestalten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie höflich um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Bearbeitung der Anfrage wurde davon abhängig gemacht, dass der Anfragesteller seine Identität preisgibt. Eine anonyme Anfrage war nicht möglich. Die Anfrage wird erneut gestellt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das FM NRW…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach dem HinSchG [#289695]
Datum
6. Oktober 2023 23:08
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet? 2. Wann hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das FM NRW für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG? 3. Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen? 4. An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW. Ist das FM NRW nach Auffassung dazu verpflichtet, derartige Zugänge einfach zugänglich zu gestalten? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie höflich um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289695/
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 Ministerium der Finanzen des …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023
Datum
10. Oktober 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
5,4 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
794 Bytes
picturedeviceindependentbitmap3.jpg
791 Bytes
picturedeviceindependentbitmap4.jpg
801 Bytes
picturedeviceindependentbitmap5.jpg
770 Bytes
picturedeviceindependentbitmap6.jpg
754 Bytes
picturedeviceindependentbitmap7.jpg
805 Bytes
picturedeviceindependentbitmap8.jpg
779 Bytes


Ministerium der Finanzen des Düsseldorf, 10.10.2023 Landes Nordrhein-Westfalen S 1638-3/2023-23180 Ausschließlich per E-Mail Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 Sehr [geschwärzt], antragsberechtigt ist nach § 4 Absatz 1 IFG NRW jede natürliche Person. Aus Ihrer Bezeichnung "Anonyme Antragstellerin" ist nicht deutlich zu erkennen, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt. Daher beabsichtigte ich Ihren Antrag als unzulässig abzuweisen, wenn Sie nicht bis zum 03. November 2023 nachweisen können, dass sie zugangsberechtigt nach § 4 Absatz 1 IFG NRW sind. Überdies weise ich vorsorglich darauf hin, dass der Anspruch auf Informationen sich nur auf vorhandene amtliche Informationen nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 IFG NRW beschränkt. Grundsätzlich werden Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG NRW erhoben nach § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anfallenden Verwaltungsaufwand und kann gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden. Im Auftrag [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf Telefon: +[geschwärzt] 211 4972-0<tel:+49%20211%204972-0> E-Mail: Service-5010@fv.nrw.de<mailto:Service-5010@fv.nrw.de> Internet: www.finanzverwaltung.nrw.de<http://www.finanzverwaltung.nrw.de> <http://www.finanzamt.nrw.de/> <https://www.facebook.com/finanzverwaltung.fuer.nrw> <https://www.instagram.com/finanzverwaltung.nrw/> <https://www.youtube.com/FinanzverwaltungNRW> <https://twitter.com/Finanzmin_NRW> <https://www.xing.com/companies/ministeriumderfinanzennordrhein-westfalen> <https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-nrw/> <http://www.die-zukunft-steuern.nrw/> Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.<https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/datenschutz>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 [#289695] Guten Tag << Antragsteller:…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 [#289695]
Datum
10. Oktober 2023 10:23
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das IFG NRW sieht einen Nachweis der Identität der Fragestellenden nicht vor, solange keine Gebühren erhoben werden. Für die Erhebung von Gebühren sehe ich im vorliegenden Fall keinerlei Grundlage. Zudem halte ich es für vollkommen abwegig, bei einer anonymen Anfrage davon auszugehen, dass es sich nicht um eine natürliche Person handelt. Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Anforderung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich den Vorgang der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zur Prüfung vorgelegt habe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289695/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG“ [#289695]
Datum
10. Oktober 2023 10:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289695/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium der Finanzen, NRW von mir eine Nachweis meiner Eigenschaft als natürliche Person fordert, andernfalls werde die Bearbeitung meiner Anfrage abgelehnt. Die Antwort des Ministeriums der Finanzen NRW weist darauf hin, dass es an einem grundlegenden Verständnis für die Zielsetzungen des IFG NRW dort mangelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Bitte informieren Sie mich über die ihrerseits getroffenen Maßnahmen gegenüber dem Ministerium der Finanzen NRW per Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289695.pdf - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap1.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap2.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap3.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap4.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap5.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap6.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap7.jpg - 2023-10-10_1-picturedeviceindependentbitmap8.jpg Anfragenr: 289695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289695/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Prüfung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG“ [#289695]
Datum
10. Oktober 2023 13:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium der Finanzen des Düsseldorf, 12.10.202…
geschwärzt
1,2 MB
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
5,4 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
794 Bytes
picturedeviceindependentbitmap3.jpg
791 Bytes
picturedeviceindependentbitmap4.jpg
801 Bytes
picturedeviceindependentbitmap5.jpg
770 Bytes
picturedeviceindependentbitmap6.jpg
754 Bytes
picturedeviceindependentbitmap7.jpg
805 Bytes
picturedeviceindependentbitmap8.jpg
779 Bytes


Ministerium der Finanzen des Düsseldorf, 12.10.2023 Landes Nordrhein-Westfalen S 1638-3/2023-23180- V A 1 Ausschließlich per E-Mail Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 Sehr geehrte Antragstellerin, nachfolgendes Schreiben übersende ich ausschließlich elektronisch. Im Auftrag [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf Telefon: +49 211 4972-0<tel:+49%20211%204972-0> E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.finanzverwaltung.nrw.de<http://www.finanzverwaltung.nrw.de> <http://www.finanzamt.nrw.de/> <https://www.facebook.com/finanzverwaltung.fuer.nrw> <https://www.instagram.com/finanzverwaltung.nrw/> <https://www.youtube.com/FinanzverwaltungNRW> <https://twitter.com/Finanzmin_NRW> <https://www.xing.com/companies/ministeriumderfinanzennordrhein-westfalen> <https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-nrw/> <http://www.die-zukunft-steuern.nrw/> Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.<https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/datenschutz>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Mein Akte…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Datum
13. Oktober 2023 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.2-7371/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Sehr geehrte/r Antragsteller*in, ich habe Ihr Begehren mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr erneuter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 12.10.2023 Ministerium der Finanzen des …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr erneuter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 12.10.2023
Datum
23. Oktober 2023 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium der Finanzen des Düsseldorf, 23.10.2023 Landes Nordrhein-Westfalen S 1638-3/2023-23180- V A 1 Ausschließlich per E-Mail Ihr erneuter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 12.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgendes Schreiben übersende ich ausschließlich elektronisch. Im Auftrag
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Mein Akte…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Datum
24. November 2023 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.2-7371/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Sehr geehrte/r Antragsteller*in, dem Finanzministerium hatte ich meine Auffassung zur anonymen Antragstellung im Rahmen eines Auskunftsersuchens mitgeteilt. Schade aber, dass Sie mich nicht darüber hierüber informiert haben, dass eine Antwort vom 23.10.2023 auf die gleichlautende Anfrage nun vorliegt und ich dies erst durch nachschauen ermitteln musste. Ich schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>[geschwärzt] Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289695]
Datum
24. November 2023 14:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Annahme, die Behörde hätte sich ihrer Rechtsauffassung angeschlossen, ist nicht richtig. Vielmehr musste ich meine Anfrage anpassen und verkürzen. Insofern waren Sie leider beim FM nicht erfolgreich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289695/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Mein Akte…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Datum
27. November 2023 08:27
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.2-7371/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Ihre E-Mail vom 27.11.2023 Sehr [geschwärzt], ich hatte Ihnen nicht mitgeteilt, dass sich das Finanzministerium meiner Auffassung angeschlossen hätte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de<mailto:referat-2@ldi.nrw.de> www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289695]
Datum
27. November 2023 13:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das wäre aber die einzige Information gewesen, die für Sie von Belang gewesen wäre. Die Behörde hat meiner erneut gestellte Anfrage nicht vollständig beantwortet. Vielmehr habe ich meine Anfrage in kleine Teile zerlegen müssen, damit sich die Behörde überhaupt damit inhaltlich befasst. Insofern waren ihre Bemühungen keineswegs erfolglos. Ich sehe insofern keinen Anlass zur Verärgerung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289695/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>