Meldestelle nach dem HinSchG
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.
Hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?
2.
Wann hat das FM NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das FM NRW für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?
3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?
4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des FM NRW. Ist das FM NRW nach Auffassung dazu verpflichtet, derartige Zugänge einfach zugänglich zu gestalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie höflich um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Bearbeitung der Anfrage wurde davon abhängig gemacht, dass der Anfragesteller seine Identität preisgibt. Eine anonyme Anfrage war nicht möglich. Die Anfrage wird erneut gestellt.
Anfrage abgelehnt
-
Datum6. Oktober 2023
-
11. November 2023
-
Ein:e Follower:in
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Meldestelle nach dem HinSchG [#289695]
- Datum
- 6. Oktober 2023 23:08
- An
- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023
- Datum
- 10. Oktober 2023 09:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.10.2023 [#289695]
- Datum
- 10. Oktober 2023 10:23
- An
- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Prüfung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG“ [#289695]
- Datum
- 10. Oktober 2023 10:28
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Prüfung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG“ [#289695]
- Datum
- 10. Oktober 2023 13:32
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Datum
- 12. Oktober 2023 15:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Datum
- 13. Oktober 2023 12:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr erneuter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 12.10.2023
- Datum
- 23. Oktober 2023 09:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Datum
- 24. November 2023 13:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289695]
- Datum
- 24. November 2023 14:52
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 27. November 2023 06:54
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Datum
- 27. November 2023 08:27
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.2-7371/23 Fragen zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [#289695]
- Datum
- 27. November 2023 13:20
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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