Meldestelle nach dem HinSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.
Hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?

2.
Wann hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MWIKE für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?

3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?

4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW. Ist das MWIKE NRW dazu verpflichtet, solche Informationen bereitzustellen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das MWIKE…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach dem HinSchG [#290709]
Datum
21. Oktober 2023 18:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet? 2. Wann hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MWIKE für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG? 3. Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen? 4. An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW. Ist das MWIKE NRW dazu verpflichtet, solche Informationen bereitzustellen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290709/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich darf höflich an die Erledigung meiner IFG-Anfrage vom 21.10.2023 erinnern? Darf ich um das Aktenze…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG [#290709]
Datum
27. Oktober 2023 13:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich darf höflich an die Erledigung meiner IFG-Anfrage vom 21.10.2023 erinnern? Darf ich um das Aktenzeichen bitten, unter dem Sie meine Anfrage führen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ************* Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet? 2. Wann hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MWIKE für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG? 3. Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen? 4. An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW. Ist das MWIKE NRW dazu verpflichtet, solche Informationen bereitzustellen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 290709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290709/
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Guten Tag, ich darf Sie noch einmal höflich an die Erledigung meiner Anfrage erinnern? Darf ich noch einmal um da…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG [#290709]
Datum
2. November 2023 20:58
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich darf Sie noch einmal höflich an die Erledigung meiner Anfrage erinnern? Darf ich noch einmal um das Aktenzeichen bitten, unter dem Sie meine Anfrage führen? Oder sind Sie an einer Eingangsbestätigung gehindert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290709/

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anfrage vom 21.10.2023 - Aktenzeichen 01.01.06.06-000029 Sehr geehrte Antragstellerin, Sie baten mit E-…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 21.10.2023 - Aktenzeichen 01.01.06.06-000029
Datum
14. November 2023 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, Sie baten mit E-Mail vom 21.10.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz um folgende Informationen: 1. Hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet? 2. Wann hat das MWIKE NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MWIKE für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG? 3. Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen? 4. An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MWIKE NRW. Ist das MWIKE NRW dazu verpflichtet, solche Informationen bereitzustellen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Für den Geschäftsbereich des MWIKE ist seit Anfang Juli 2023 eine interne Meldestelle mit Meldekanälen per Post und per E-Mail eingerichtet. Die Meldekanäle sind allen Beschäftigten des Geschäftsbereichs sowie ggf. überlassenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zugänglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Meldung bei der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz. Die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erforderlichen Informationen zur internen Meldestelle befinden sich im Intranet. Eine darüberhinausgehende Information auf der Internetseite besteht nicht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Gebühren werden gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW nicht erhoben. Freundliche Grüße Im Auftrag [geschwärzt] Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen<https://www.wirtschaft.nrw/datenverarbeitung>