Meldestelle nach dem HinSchG
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.
Hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?
2.
Wann hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet der Landesrechnungshof für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?
3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?
4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW. Ist die FernU Fragen dazu verpflichtet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Fernuniversität Hagen hat meine Anfrage schnell und präzise beantwortet: eine Meldestelle wurde bereits eingerichtet.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Oktober 2023
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28. November 2023
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