Meldestelle nach dem HinSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.
Hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?

2.
Wann hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet der Landesrechnungshof für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?

3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?

4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW. Ist die FernU Fragen dazu verpflichtet?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Fernuniversität Hagen hat meine Anfrage schnell und präzise beantwortet: eine Meldestelle wurde bereits eingerichtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat die FernU…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach dem HinSchG [#290938]
Datum
24. Oktober 2023 21:38
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet? 2. Wann hat die FernU NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet der Landesrechnungshof für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG? 3. Steht die Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen? 4. An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG der FernU NRW. Ist die FernU Fragen dazu verpflichtet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290938/

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FernUniversität in Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne antworten wir Ihnen auf Ihre Fragen. 1. Die Einrichtung der Melde…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
AW: Meldestelle nach dem HinSchG [#290938]
Datum
9. November 2023 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne antworten wir Ihnen auf Ihre Fragen. 1. Die Einrichtung der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) befindet sich an der FernUniversität in Hagen derzeit in Vorbereitung. 2. Die FernUniversität in Hagen richtet eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz fristgerecht bis zum 31.12.2023 ein. Bitte wenden Sie sich für den Verantwortungsbereich des Landesrechnungshofes auf direktem Wege an diesen. 3. Die Meldestelle der FernUniversität in Hagen wird auch für externe Hinweisgeber*innen eröffnet. 4. Die FernUniversität in Hagen ist zur Veröffentlichung von Informationen zu ihrer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet. Die Informationen werden auf der Startseite der FernUniversität veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen