Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchem oder welchen Aktenzeichen wurde der Vorgang zur Errichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG im Geschäftsbereich des JM NRW in Ihrem Haus seit Verabschiedung des HinSchG geführt?
Soweit ohne größere Aufwände möglich, senden Sie mir doch bitte schön eine Kopie der maßgeblichen Entscheidung (Errichtungsverfügung) zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ebenso gibt es keine Grundlage für die Anforderung einer ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers, sofern ins Blaue hinein die Entstehung von Gebühren behauptet wird. Meine ladungsfähige Anschrift gebe ich Ihnen ggf. nach Erhalt der erbetenen Information bekannt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie vorab um Empfangsbestätigung unter Angabe des Aktenzeichens Ihrer Bearbeitung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Bitte geben Sie dabei auch die sachbearbeitende Person an.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum2. November 2023
-
5. Dezember 2023
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!