Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter welchem oder welchen Aktenzeichen wurde der Vorgang zur Errichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG im Geschäftsbereich des JM NRW in Ihrem Haus seit Verabschiedung des HinSchG geführt?

Soweit ohne größere Aufwände möglich, senden Sie mir doch bitte schön eine Kopie der maßgeblichen Entscheidung (Errichtungsverfügung) zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ebenso gibt es keine Grundlage für die Anforderung einer ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers, sofern ins Blaue hinein die Entstehung von Gebühren behauptet wird. Meine ladungsfähige Anschrift gebe ich Ihnen ggf. nach Erhalt der erbetenen Information bekannt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie vorab um Empfangsbestätigung unter Angabe des Aktenzeichens Ihrer Bearbeitung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Bitte geben Sie dabei auch die sachbearbeitende Person an.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter welchem od…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung [#291576]
Datum
2. November 2023 20:37
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter welchem oder welchen Aktenzeichen wurde der Vorgang zur Errichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG im Geschäftsbereich des JM NRW in Ihrem Haus seit Verabschiedung des HinSchG geführt? Soweit ohne größere Aufwände möglich, senden Sie mir doch bitte schön eine Kopie der maßgeblichen Entscheidung (Errichtungsverfügung) zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ebenso gibt es keine Grundlage für die Anforderung einer ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers, sofern ins Blaue hinein die Entstehung von Gebühren behauptet wird. Meine ladungsfähige Anschrift gebe ich Ihnen ggf. nach Erhalt der erbetenen Information bekannt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie vorab um Empfangsbestätigung unter Angabe des Aktenzeichens Ihrer Bearbeitung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Bitte geben Sie dabei auch die sachbearbeitende Person an. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291576/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung“ vom 02.11…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung [#291576]
Datum
19. Dezember 2023 00:37
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung“ vom 02.11.2023 (#291576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte geben Sie in Ihrer Rückantwort das von Ihnen bei der Bearbeitung meiner Anfrage verwendete Aktenzeichen an. Mit freundlichen Grüßen Anonyme Antragstellerin
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung“ [#291576]
Datum
19. Dezember 2023 00:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Antwort oder einen sonstigen Bescheid erhalte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Anonyme Antragstellerin Anhänge: - 291576.pdf Anfragenr: 291576 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.12.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung“ [#291576]
Datum
19. Dezember 2023 11:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.12.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag einer anonymen Antragstellerin auf Informationszu…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung"
Datum
5. Januar 2024 16:05
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag einer anonymen Antragstellerin auf Informationszugang vom 2.11.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.15-9218/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, die anonyme Antragstellerin hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Verfügung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/meldestelle-nach-dem-hinschg-zeitpunkt-der-errichtung/) gestellt zu haben. Bislang habe sie trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe der Antragstellerin eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihr Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 14 – [geschwärzt] Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht
<< Anfragesteller:in >>
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag einer anonymen << Antragsteller:in >>…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung" [#291576]
Datum
25. Februar 2024 13:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag einer anonymen << Antragsteller:in >> auf Informationszugang vom 2.11.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.15-9218/23 Ihr Schreiben vom 5.1.24 Guten Tag, bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage bzw. über Stand meiner Bitte um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#291576] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldest…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#291576]
Datum
28. März 2024 15:19
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldestelle nach dem HinSchG - Zeitpunkt der Errichtung“ (02.11.2023, #291576) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>