Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:

Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Hauses bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorhänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#295183]
Datum
19. Dezember 2023 01:10
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information: Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Hauses bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorhänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Antragstellerin, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#295183]
Datum
21. Dezember 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen Z B 2 – 2023-0008015 geführt. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Richter am Amtsgericht Referat Z B 2 – Justitiariat, Landesgesetzgebung, Dienstrecht, Datenschutzrecht, Vergabestelle, Beschwerdestelle AGG Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Postanschrift: 40190 Düsseldorf Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 211 837-1466 Email [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet www.land.nrw<http://www.land.nrw> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
21. Dezember 2023 15:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295183/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich zur Angabe meiner Adresse und meines Namens angehalten werde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 295183.pdf Anfragenr: 295183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295183/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre u.a. E-Mail vom 21.12.2023 in Kopie. Ich bitte Sie zunächst, …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
22. Dezember 2023 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre u.a. E-Mail vom 21.12.2023 in Kopie. Ich bitte Sie zunächst, die Antwort der Staatskanzlei NRW abzuwarten. Sollten Sie nach einer angemessenen Frist von ca. 4 Wochen keine Antwort erhalten, bitte ich Sie bei uns offiziell Beschwerde einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider habe ich meine Beschwerde unscharf formuliert: Sie haben mich darum gebeten, eine Antwort der B…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
5. Januar 2024 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider habe ich meine Beschwerde unscharf formuliert: Sie haben mich darum gebeten, eine Antwort der Behörde abzuwarten. Ich wende mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung, weil die angefragte Behörde gerade eine inhaltliche Beantwortung meiner Anfrage verweigert hat. Sie macht die Bearbeitung meiner Anfrage von der Offenlegung meiner Identität abhängig. Ich bitte Sie daher hiermit nochmals um ein Eingreifen der LDI. Mit freundlichen Grüßen Anonyme Antragstellerin Anfragenr: 295183 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitte Sie die Beschwerde detaillierter zu schildern. Dafür können Sie gern uns…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
8. Januar 2024 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitte Sie die Beschwerde detaillierter zu schildern. Dafür können Sie gern unser Beschwerdeformular nutzen, damit wir Ihr Anliegen zeitnah an das richtige Referat richten können. https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie bitten um detailliertere Informationen. Ich war der Auffassung, dass der Vorgang für Sie insgesamt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
10. Januar 2024 00:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie bitten um detailliertere Informationen. Ich war der Auffassung, dass der Vorgang für Sie insgesamt einsehbar ist. Der Vorgang müsste für Sue such in der Staatskanzlei NRW erhältlich sein. Die Staatskanzlei schreibt mir: „ Sehr geehrte Antragstellerin, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen Z B 2 – 2023-0008015 geführt. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen“ Hier wird also die Bearbeitung meines IFG-Antrags von der Angabe meiner Identität abhängig gemacht, ohne dass dafür eine konkrete Rechtsgrundlage genannt wird. Letztlich wird dadurch die anonyme Inanspruchnahme von Informationen nach dem IFG unmöglich gemacht. Auch wird letztlich gar nicht bezweifelt, dass es sich bei meiner Person um eine natürliche Person handelt. Allerdings befürchtet man, ich handele für eine Personengruppe. Durch die Offenlegung meiner Identität könnte aber diese „Gefahr“ doch gar nicht gebannt werden. Meine Anfrage betrifft einen sehr einfachen Sachverhalt, der ohne weiteres durch eine bloße Auskunft beantwortbar ist, keinen wesentlichen Aufwand erfordert und damit grundsätzlich auch keine Gebühren auslösen dürfte. Ich bitte, der Sache - ggf. durch Anfordern der Unterlagen der Staatskanzlei - nachzugehen. Mit freundlichen Grüßen Anonyme Antragstellerin Anfragenr: 295183 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
10. Januar 2024 11:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau [geschwärzt], bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage bzw. über den Stand meiner …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#295183]
Datum
25. Februar 2024 13:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau [geschwärzt], bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage bzw. über den Stand meiner Bitte um Vermittlung. Bitte beachten Sie meine Nachricht an Sie vom 10.1.2024. Mit freundlichen Grüßen Anonyme Antragstellerin Anfragenr: 295183 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#295183] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldest…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#295183]
Datum
28. März 2024 15:18
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ (19.12.2023, #295183) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>