Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:

Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Ministeriums bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorgänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei nach Möglichkeit die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen - wie gesetzlich vorgesehen - unverzüglich zugänglich zu machen, freundlicher Weise bis Ende des Monats.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe des Bearbeitungszeichens meiner Anfrage in Ihrem Haus und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297117]
Datum
13. Januar 2024 23:09
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information: Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Ministeriums bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorgänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei nach Möglichkeit die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen - wie gesetzlich vorgesehen - unverzüglich zugänglich zu machen, freundlicher Weise bis Ende des Monats. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe des Bearbeitungszeichens meiner Anfrage in Ihrem Haus und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297117/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Antragstellerin, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW zum Betreff…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297117]
Datum
19. Januar 2024 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW zum Betreff "Anzahl der Meldungen zum HinSchG". Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem Name und Anschrift der Antragstellenden angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das IFG NRW stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der oder die Antragstellende eine natürliche Person ist. Bevor Ihre Anfrage daher hier weiterbearbeitet werden kann, bitte ich Sie um Angabe einer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Referat 234 Dienstrecht-Datenschutzrecht-Hinweisgeberschutz Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW Völkinger Str. 49 40221 Düsseldorf Tel. +49 (211)[geschwärzt] Fax +49 (211)[geschwärzt] [geschwärzt] www.mkw.nrw [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie verweigern rechtswidrig die Bearbeitung meines Antrags auf Zugang zu Informationen und machen dies…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297117]
Datum
19. Januar 2024 22:15
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie verweigern rechtswidrig die Bearbeitung meines Antrags auf Zugang zu Informationen und machen diese von der Offenlegung meiner Identität und der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift abhängig. Sie begründen dies unter Hinweis auf „allgemeine Grundsätze des Verwaltungsverfahrens“ und mit der Notwendigkeit zu Prüfen, ob ich eine natürliche Person sei. Ihr Vorgehen hält keiner rechtlichen Überprüfung stand. Ich stelle fest, dass durch die Angabe meines Namens sowie einer ladungsfähigen Anschrift die von ihnen beabsichtigte Prüfung nicht erfolgen kann. Ich verweise hierzu auf den Gesetzestext des IFG NRW sowie auf die Angaben der LDI im Internet „Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet allen natürlichen Personen – also allen Menschen – Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen des Landes NRW vorhandenen Informationen. Sie müssen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in NRW wohnen, um Einsicht in die Akten der öffentlichen Stellen unseres Landes zu erhalten.“ (https://www.ldi.nrw.de/informationsfreiheit/informationsfreiheit-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen, abgerufen heute). Bitte gehen Sie davon aus, dass keinerlei Anlass besteht, an meiner Eigenschaft als natürlicher Person zu zweifeln. Sofern Sie Anhaltspunkte für derartige Zweifel bestehen, bitte ich diese zu nennen. Eine ladungsfähige Anschrift gehört auch nicht zu den gesetzlichen Antragsvoraussetzungen. Soweit es der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift für Zwecke der Zustellung von Gebührenbescheiden bedarf, so darf Ihre Bearbeitung jeglicher Anträge nach dem IFG nicht von deren Angabe abhängig gemacht werden. Im übrigen wäre die Annahme, durch die Beantwortung meiner Frage entstünde nennenswerter Aufwand, schlicht abwegig. Bitte kommen Sie nun alsbald Ihren gesetzlichen Pflichten nach. Ich weise darauf hin, dass ich mit Ablauf der unabhängig von Ihrem letzten Schreiben bereits laufenden Frist die LDI NRW um Vermittlung bitten werde. Hierdurch werden Ihnen weitere Aufwände entstehen, was ich bedauern würde. Bitte geben Sie mir zunächst unverzüglich die Vorgangsnummer bekannt, unter der Sie meine Anfrage bisher bearbeiten. Dies hatte ich bereits in meinem Ausgangsschreiben erbeten. Bitte prüfen Sie, ob dessen Angabe nicht ebenfalls zu den von Ihnen angeführten allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens gehört. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ___________________ Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information: Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Ministeriums bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorgänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei nach Möglichkeit die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen - wie gesetzlich vorgesehen - unverzüglich zugänglich zu machen, freundlicher Weise bis Ende des Monats. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe des Bearbeitungszeichens meiner Anfrage in Ihrem Haus und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 297117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297117/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#297117]
Datum
31. Januar 2024 01:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297117/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1. es der Behörde nicht zusteht, die Bearbeitung meines Antrags unter Verweis auf nicht näher ausgeführte „allgemeine Grundsätze des Verwaltungsverfahrens“ davon abhängig zu machen, dass ich den Nachweis erbringe, eine natürliche Person zu sein, ohne die Art des erforderlichen Beweises auszuführen. Selbstverständlich bin ich eine natürliche Person und handle im eigenen Namen. Anderweitige Hinweise sind aus dem Vorgang nicht ersichtlich und werden durch die Behörde schlicht zusammenfantasiert. 2. verweigert die Behörde ganz offensichtlich die Angabe schon des Aktenzeichens der Bearbeitung meiner Anfrage. Ich meine wiederum meinerseits darauf Anspruch zu haben. Ich bezweifle, dass in der Behörde Revisions sich Aktenführung die Regel ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297117.pdf Anfragenr: 297117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297117/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ [#297117]
Datum
31. Januar 2024 06:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#297117] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldest…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#297117]
Datum
28. März 2024 15:21
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen“ (13.01.2024, #297117) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>