Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:

Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen nach dem HinSchG haben die Meldestelle des Ministeriums bis Jahresende 2023 erreicht (Eingänge), wieviele Vorgänge wurden durch das Ministerium bis Ende 2023 abgeschlossen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei nach Möglichkeit die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen - wie gesetzlich vorgesehen - unverzüglich zugänglich zu machen, freundlicher Weise bis Ende des Monats.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe des Bearbeitungszeichens meiner Anfrage in Ihrem Haus und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297120]
Datum
13. Januar 2024 23:30
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information: Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen nach dem HinSchG haben die Meldestelle des Ministeriums bis Jahresende 2023 erreicht (Eingänge), wieviele Vorgänge wurden durch das Ministerium bis Ende 2023 abgeschlossen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei nach Möglichkeit die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen - wie gesetzlich vorgesehen - unverzüglich zugänglich zu machen, freundlicher Weise bis Ende des Monats. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe des Bearbeitungszeichens meiner Anfrage in Ihrem Haus und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297120/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erinnere hier freundlich an meine Anfrage vom 13. Januar 2024, auf die ich bisher keine Eingangsbe…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1. Erinnerung: Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297120]
Datum
31. Januar 2024 01:10
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere hier freundlich an meine Anfrage vom 13. Januar 2024, auf die ich bisher keine Eingangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens erhalten habe. Unter Hinweis auf die Tatsache, dass es sich bei meiner Anfrage um die Frage nach einer einfachen Information handelt, bitte ich nunmehr um beschleunigte Bearbeitung meiner Anfrage. Gegebenenfalls bitte ich vorab um Angabe Ihres Bearbeitungszeichens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297120/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Tag, die Meldestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen [#297120]
Datum
6. Februar 2024 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
997 Bytes


Guten Tag, die Meldestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat keine Meldung und keine Offenlegung nach dem HinSchG bis Jahresende 2023 erreicht. Damit erübrigt sich die Antwort auf die Frage, wie viele Vorgänge durch das Ministerium bis Ende 2023 abgeschlossen wurden. Mit freundlichen Grüßen