Meldestelle nach HinSchG - Errichtungsdokument der Meldestelle
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir das folgende Dokument zu:
Für den Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) ist seit Inkrafttreten des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) am 02.07.2023 eine interne Meldestelle nach Maßgabe des HinSchG eingerichtet worden. Dieser Vorgang, der unter dem Geschäftszeichen PrR 1 - 01.04.00-000067-2020-0001759 geführt wurde, wurde aufgrund der Bedeutung der Sache der Präsidentin des LRH als Leitung der Verwaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRHG) zur Billigung vorgelegt.
Ich bitte um Zuleitung einer Kopie des gebilligten Dokuments.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte diese einfache Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat nach einigem Zögern zuletzt doch noch Einsicht in die erbetenen Unterlagen gewährt. Die Hinweisgeberschutzgesetz-Meldestelle wurde fristgerecht eingerichtet.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Dezember 2023
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23. Januar 2024
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