Meldestelle nach HinSchG - Errichtungsdokument der Meldestelle

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir das folgende Dokument zu:

Für den Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) ist seit Inkrafttreten des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) am 02.07.2023 eine interne Meldestelle nach Maßgabe des HinSchG eingerichtet worden. Dieser Vorgang, der unter dem Geschäftszeichen PrR 1 - 01.04.00-000067-2020-0001759 geführt wurde, wurde aufgrund der Bedeutung der Sache der Präsidentin des LRH als Leitung der Verwaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRHG) zur Billigung vorgelegt.

Ich bitte um Zuleitung einer Kopie des gebilligten Dokuments.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte diese einfache Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat nach einigem Zögern zuletzt doch noch Einsicht in die erbetenen Unterlagen gewährt. Die Hinweisgeberschutzgesetz-Meldestelle wurde fristgerecht eingerichtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir das folgende Dokument zu: Für …
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldestelle nach HinSchG - Errichtungsdokument der Meldestelle [#295185]
Datum
19. Dezember 2023 01:26
An
Landesrechnungshof NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir das folgende Dokument zu: Für den Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) ist seit Inkrafttreten des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) am 02.07.2023 eine interne Meldestelle nach Maßgabe des HinSchG eingerichtet worden. Dieser Vorgang, der unter dem Geschäftszeichen PrR 1 - 01.04.00-000067-2020-0001759 geführt wurde, wurde aufgrund der Bedeutung der Sache der Präsidentin des LRH als Leitung der Verwaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRHG) zur Billigung vorgelegt. Ich bitte um Zuleitung einer Kopie des gebilligten Dokuments. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte diese einfache Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295185/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, darf ich freundlich an meine Anfrage vom 19.12.2023 erinnern? Ich bitte um die Übermittlung einer Eing…
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung: Meldestelle nach HinSchG - Errichtungsdokument der Meldestelle [#295185]
Datum
5. Januar 2024 16:59
An
Landesrechnungshof NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, darf ich freundlich an meine Anfrage vom 19.12.2023 erinnern? Ich bitte um die Übermittlung einer Eingangsbestätigung unter Angabe Ihrer Aktenzeichnung. Da es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Frage handelt, bitte ich zudem um zeitnahe Beantwortung der Frage. Kann ich etwas tun, um die Bearbeitung meiner Anfrage zu beschleunigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295185/
Landesrechnungshof NRW
Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 Die Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-W…
Von
Landesrechnungshof NRW
Betreff
Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023
Datum
17. Januar 2024 16:30
Status
Warte auf Antwort
Die Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen PrR 1 - 01.02.07-000057-2023-0004080 Sehr geehrte Antragstellerin, Sie beantragten mit Ihrer E-Mail vom 19.12.2023 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die "Zuleitung einer Kopie des gebilligten Dokuments." Soweit sich Ihr Antrag vom 19.12.2023 auf die Errichtung einer internen Meldestelle nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für den Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen am 02.07.2023 bezieht, wird das anliegende Dokument übersendet. Die Textpassagen, die sich nicht auf die Billigung der internen Meldestelle nach Maßgabe des HinSchG beziehen, wurden aus Gründen der Einfachheit geschwärzt. Ich bitte aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten darum, die personenbezogenen Daten sowie die Kontaktdaten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern meines Hauses nicht öffentlich zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Leitung des Referats 1 - Wirtschaftliches, Recht und Compliance Landesrechnungshof NRW Konrad-Adenauer-Platz 13, 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 3896 [geschwärzt] Fax: 0211 3896 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.lrh.nrw.de<http://www.lrh.nrw.de/> (kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente)
<< Anfragesteller:in >>
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [#295185] Guten Tag, vielen dank für…
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [#295185]
Datum
17. Januar 2024 17:15
An
Landesrechnungshof NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen dank für die teilweise geschwärzte Version des von mir erbetenen Dokuments. Ich bitte hiermit um Übersendung des ungeschwärzten Dokuments. An einer - wie auch immer gearteten - Vereinfachung bin ich nicht interessiert. Ich weise darauf hin, dass es Ihnen nicht zusteht, personenbezogene Informationen der Beschäftigten Ihres Hauses zu schwärzen. gerne versichere ich Ihnen ohne hierzu verpflichtet zu sein, dass ich kein Interesse daran habe, diese Daten zu veröffentlichen. Ich bitte das Dokument in der Version zu übermitteln, in der es Eingang in Ihre Akten gefunden hat. Das übermittelte Dokument trägt keine erkennbare Paraphe der Präsidentin. Bitte ergänzen Sie das mir noch zuzusendende Dokument um das Schriftstück, aus dem sich der Sichtvermerk der Präsidentin des LRH NRW ergibt. Da Sie ja nun das Dokument bereits herausgesucht haben, gehe ich von einer unverzüglichen Bearbeitung aus und danke recht freundlich für Ihre nochmaligen Mühen, die in diesem Fall jedoch durch die unerbetene Schwärzung des Dokuments durch Sie entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295185/
Landesrechnungshof NRW
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [295185] Die Präsidentin des Landesre…
Von
Landesrechnungshof NRW
Betreff
1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [295185]
Datum
30. Januar 2024 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage4.pdf
634,2 KB
Die Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen PrR 1 - 01.02.07-000057-2023-0004080 Sehr geehrte Antragstellerin, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.01.2024 übersende ich Ihnen anliegend den Vermerk vom 21.06.2023 nebst Anlagen in ungeschwärzter Form. Wie bereits ausgeführt, betreffen die geschwärzten Stellen nicht die Einrichtung der internen Meldestelle nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) an sich. Dass der übermittelte Vermerk keine Paraphe der Präsidentin in Ihrer Funktion als Leitung der Verwaltung enthält, ist auf die digitale Aktenführung im gesamten Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Die Zeichnung von Dokumenten und Vorgängen erfolgt mittels elektronischer Laufmappe und den darin enthaltenen Verfügungspunkten. Die Zeichnung des o. g. Vermerks vom 21.06.2023 können Sie der als Anlage beigefügten Historie der Laufmappe entnehmen. Aufgrund einer Abwesenheit der Präsidentin hat im konkreten Fall der Vizepräsident als Vertreter für die Präsidentin in ihrer Funktion als Leitung der Verwaltung die Laufmappe gezeichnet. Ich bitte aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten darum, die personenbezogenen Daten sowie die Kontaktdaten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, auch soweit sie aus den anliegenden Dokumenten hervorgehen, nicht öffentlich zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Leitung des Referats 1 - Wirtschaftliches, Recht und Compliance Landesrechnungshof NRW Konrad-Adenauer-Platz 13, 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 3896 - [geschwärzt] Fax: 0211 3896 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> (kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente)

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AW: 1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [295185] [#295185] Guten Tag, vi…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1. Nachfrage: Meldestelle nach dem HinSchG 295185; Ihr Antrag vom 19.12.2023 [295185] [#295185]
Datum
30. Januar 2024 21:24
An
Landesrechnungshof NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, viele Dank für die vollständige Beantwortung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295185/