Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen

vorliegende Informationen
bzgl. des zum 1.1.1989 eingeführten Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen

Wie sah die damalige Anweisung des Bundesinnenministeriums aus?
Wann wurde diese Anweisung beendet/aufgehoben/wodurch ersetzt?

Welche Quartalsstatistiken und Gesamtjahresstatistiken liegen dem Bundesinnenministerium noch vor?
Gibt es noch weitere Statistiken, die auf Abruf erstellt wurden, die noch vorliegen?

Folgendes Zitat ist meine Quelle,
dass es eine derartige Anweisung gab:

Der Bundesminister des Innern hat
mit Wirkung vom 1. Januar 1989
ein neues Meldeverfahren
hinsichtlich der statistischen Erfassung
des "Demonstrationsgeschehens" eingeführt.
...
Das Schutzpolizeiamt - Lagezentrum -
wertet die eingehenden Meldungen aus
und stellt die Information des Bundesministers des Innern sicher.
Der Bundesminister des Innern
wertet die eingehenden Meldungen aus
und schreibt sie laufend fort.
Auf Abruf stellt er eine entsprechende Statistik
oder auch Einzelangaben
(z.B. über die Häufigkeit des Auftretens bestimmter Gruppierungen
und den Verlauf der von diesen durchgeführten Veranstaltungen)
zur Verfügung.
Entsprechende Angaben werden bei dem Bundesministerium des Innern
vom Lagezentrum eingeholt.
Unabhängig von den abgerufenen Informationen
wird den Bundesländern vierteljährlich eine Quartalsstatistik
sowie nach Ablauf des Jahres eine Gesamtjahresstatistik (Anlage 1) übersandt.

Dies ist ein Auszug aus einem Dokument aus Schleswig-Holstein,
Erlass IM SPA 111/120 - 14.22 vom 16.02.1989
– Meldung zur Statistik „Demonstrationsgeschehen“
dieses können Sie hier einsehen:
https://fragdenstaat.de/dokumente/244095-14-22meldungdemonstrationsgeschehen-geschwrzt/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vorliegende Informationen bzgl. des …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen [#299565]
Datum
8. Februar 2024 10:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vorliegende Informationen bzgl. des zum 1.1.1989 eingeführten Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen Wie sah die damalige Anweisung des Bundesinnenministeriums aus? Wann wurde diese Anweisung beendet/aufgehoben/wodurch ersetzt? Welche Quartalsstatistiken und Gesamtjahresstatistiken liegen dem Bundesinnenministerium noch vor? Gibt es noch weitere Statistiken, die auf Abruf erstellt wurden, die noch vorliegen? Folgendes Zitat ist meine Quelle, dass es eine derartige Anweisung gab: Der Bundesminister des Innern hat mit Wirkung vom 1. Januar 1989 ein neues Meldeverfahren hinsichtlich der statistischen Erfassung des "Demonstrationsgeschehens" eingeführt. ... Das Schutzpolizeiamt - Lagezentrum - wertet die eingehenden Meldungen aus und stellt die Information des Bundesministers des Innern sicher. Der Bundesminister des Innern wertet die eingehenden Meldungen aus und schreibt sie laufend fort. Auf Abruf stellt er eine entsprechende Statistik oder auch Einzelangaben (z.B. über die Häufigkeit des Auftretens bestimmter Gruppierungen und den Verlauf der von diesen durchgeführten Veranstaltungen) zur Verfügung. Entsprechende Angaben werden bei dem Bundesministerium des Innern vom Lagezentrum eingeholt. Unabhängig von den abgerufenen Informationen wird den Bundesländern vierteljährlich eine Quartalsstatistik sowie nach Ablauf des Jahres eine Gesamtjahresstatistik (Anlage 1) übersandt. Dies ist ein Auszug aus einem Dokument aus Schleswig-Holstein, Erlass IM SPA 111/120 - 14.22 vom 16.02.1989 – Meldung zur Statistik „Demonstrationsgeschehen“ dieses können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/dokumente/244095-14-22meldungdemonstrationsgeschehen-geschwrzt/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#780 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten Akten bzw. Informationen befi…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen [#299565] (28#780)
Datum
8. Februar 2024 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#780 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten Akten bzw. Informationen befinden sich bereits im Bundesarchiv. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist in diesem Fall nicht anwendbar. Es gilt nur für noch nicht archivierte Aktenbestände. Für archivierte Aktenbestände gehen gemäß § 1 Abs. 3 IFG die Regelungen des Bundesarchivgesetzes (BArchG) vor. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage muss daher durch das Bundesarchiv nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Demonstrationsgeschehen [#299565] (28#780) [#299565] Guten Tag, Es gab mindestens bis in Jahr 1991 jährliche det…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationsgeschehen [#299565] (28#780) [#299565]
Datum
8. März 2024 10:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es gab mindestens bis in Jahr 1991 jährliche detaillierte Auswertungen des bundesweiten Demonstrationsgeschehens. Siehe Deutscher Bundestag Drucksache 12/2374 Seite 9 https://dserver.bundestag.de/btd/12/023/1202374.pdf Mögen Sie mir die letzte detaillierte Auswertung des bundesweiten Demonstrationsgeschehens übersenden? Kennen Sie einen Beschluss, wodurch die statistische Ermittlung eingestellt wurde? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299565/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Het Mz Demonstrationsgeschehen [#299565] (28#780) [#299565] Bundesministerium des Innern und für Heimat Refera…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Het Mz Demonstrationsgeschehen [#299565] (28#780) [#299565]
Datum
11. März 2024 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#780 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.02.2024 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass im Bundesministerium des Innern und für Heimat zu Ihren Fragestellungen keinerlei Unterlagen vorhanden und diese im Bundesarchiv archiviert sind. Die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes sind somit nicht mehr anwendbar und ich hatte Ihnen anheimgestellt, einen entsprechenden Antrag nach den archivgesetzlichen Regelungen an das Bundesarchiv zu richten. Eine Änderung dieses Sachverhaltes ist nicht eingetreten. Mit freundlichen Grüßen