Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen
vorliegende Informationen
bzgl. des zum 1.1.1989 eingeführten Meldeverfahren Demonstrationsgeschehen
Wie sah die damalige Anweisung des Bundesinnenministeriums aus?
Wann wurde diese Anweisung beendet/aufgehoben/wodurch ersetzt?
Welche Quartalsstatistiken und Gesamtjahresstatistiken liegen dem Bundesinnenministerium noch vor?
Gibt es noch weitere Statistiken, die auf Abruf erstellt wurden, die noch vorliegen?
Folgendes Zitat ist meine Quelle,
dass es eine derartige Anweisung gab:
Der Bundesminister des Innern hat
mit Wirkung vom 1. Januar 1989
ein neues Meldeverfahren
hinsichtlich der statistischen Erfassung
des "Demonstrationsgeschehens" eingeführt.
...
Das Schutzpolizeiamt - Lagezentrum -
wertet die eingehenden Meldungen aus
und stellt die Information des Bundesministers des Innern sicher.
Der Bundesminister des Innern
wertet die eingehenden Meldungen aus
und schreibt sie laufend fort.
Auf Abruf stellt er eine entsprechende Statistik
oder auch Einzelangaben
(z.B. über die Häufigkeit des Auftretens bestimmter Gruppierungen
und den Verlauf der von diesen durchgeführten Veranstaltungen)
zur Verfügung.
Entsprechende Angaben werden bei dem Bundesministerium des Innern
vom Lagezentrum eingeholt.
Unabhängig von den abgerufenen Informationen
wird den Bundesländern vierteljährlich eine Quartalsstatistik
sowie nach Ablauf des Jahres eine Gesamtjahresstatistik (Anlage 1) übersandt.
Dies ist ein Auszug aus einem Dokument aus Schleswig-Holstein,
Erlass IM SPA 111/120 - 14.22 vom 16.02.1989
– Meldung zur Statistik „Demonstrationsgeschehen“
dieses können Sie hier einsehen:
https://fragdenstaat.de/dokumente/244095-14-22meldungdemonstrationsgeschehen-geschwrzt/
Information nicht vorhanden
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Datum8. Februar 2024
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12. März 2024
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