Meldung der CDU zu Datenschutzverstoß bei der Kampagne #fairheizen

- Meldung der CDU im Zusammenhang mit einer ausgenutzten Sicherheitslücke und somit Datenschutzverstoß bei der Kampagne #fairheizen
- sowie interne und externe Kommunikation diesbezüglich

vgl. t-online vom 19.05.2023, abzurufen unter https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/bundestagswahl/id_100178442/-heizungshammer-kampagne-hackerangriff-cdu-von-anonymous-attackiert.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Meld…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Meldung der CDU zu Datenschutzverstoß bei der Kampagne #fairheizen [#279345]
Datum
20. Mai 2023 12:09
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Meldung der CDU im Zusammenhang mit einer ausgenutzten Sicherheitslücke und somit Datenschutzverstoß bei der Kampagne #fairheizen - sowie interne und externe Kommunikation diesbezüglich vgl. t-online vom 19.05.2023, abzurufen unter https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/bundestagswahl/id_100178442/-heizungshammer-kampagne-hackerangriff-cdu-von-anonymous-attackiert.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 279345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279345/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftsz…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023
Datum
25. Mai 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.263 veraktet ist, übersende ich Ihnen beigefügt die Meldung der CDU Deutschlands vom 17. Mai 2023. Wenige schutzbedürftige personenbezogene Daten unter I. 6., 8. und 9.  sowie schutzbedürftige IT-Angaben unter III. 1. wurden unkenntlich gemacht. Diesbezügliche "interne und externe Kommunikation" können wir allerdings nicht zugänglich machen, weil sie nicht abgeschlossen ist. Deshalb kommt eine Offenlegung derzeit nicht in Betracht, weil ein vorzeitiges Bekanntwerden der Kommunikation nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar wäre (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. IFG). Diese Entscheidung gilt bis zum 25. August 2023 (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 IFG). Wir stellen Ihnen anheim, sodann erneut einen Antrag zu stellen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 IFG). Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftsz…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023
Datum
25. Mai 2023 14:05
Status
784,6 KB
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, auf Ihre o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.263 veraktet ist, übersende ich Ihnen beigefügt die Meldung der CDU Deutschlands vom 17. Mai 2023. Wenige schutzbedürftige personenbezogene Daten unter I. 6., 8. und 9.  sowie schutzbedürftige IT-Angaben unter III. 1. wurden unkenntlich gemacht. Diesbezügliche "interne und externe Kommunikation" können wir allerdings nicht zugänglich machen, weil sie nicht abgeschlossen ist. Deshalb kommt eine Offenlegung derzeit nicht in Betracht, weil ein vorzeitiges Bekanntwerden der Kommunikation nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar wäre (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. IFG). Diese Entscheidung gilt bis zum 25. August 2023 (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 IFG). Wir stellen Ihnen anheim, sodann erneut einen Antrag zu stellen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 IFG). Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Lennart Mühlenmeier
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023 [#279345] Hallo << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearb…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 20. Mai 2023 [#279345]
Datum
14. Juni 2023 18:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage und Übersendung der Meldung! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 279345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279345/

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